Informationen für die Bürger von Friedrichsdorf/Ts.
(impressum)

Datum der letzten Aktualisierung: 26.7.2010

Einleitung:
Waren hier nur einige Verantwortliche verwirrt? Das würde manches erklären, zum Beispiel die folgende Beschilderung:

Wenn Verwirrte verwirren!

Diese Wegweisung befindet sich im Bereich der Kreuzung Seulberger Umgehungsstrasse L3057/K765 Burgholzhausen.
Diese Kreuzung verbindet auf der L3057 Gonzenheim mit Friedrichsdorf und verfügt über eine Abzweigung nach
Burgholzhausen über eine Kreisstrasse K765.
Das linke Schild weist nach Friedrichsdorf und gibt eine Entfernung von 2km an. Es weist also in die Richtung, aus der
der Fahrzeugführer kommt, der das rechte Schild vorfindet. Dort wird nach Friedrichsdorf gewiesen mit der
Entfernungsangabe von 4km. Besonders eigenartig ist die Wegweisung zur Rühl-Chemie, die gegebenenfalls ein Lieferfahrzeug,
das sich auf dem Rückweg befindet gerade verlassen hat. LKW Langzüge müssen die Auffahrt auf die Entlastungsstrasse L3057(neu) meiden,

weil diese von der Rühl Chemie aus nur über die Färberstrasse und einem unterdimensionierten Kreisel bei Burgholzhausen zu erreichen ist.
Laut Verkehrsschild geht es nach Seulberg geradeaus Richtung Gonzenheim, Entfernungsangabe 1km.

Doch nicht genug damit!
Der Fahrzeugführer, der aus Richtung Gonzenheim nach Friedrichsdorf will, wird per Vorwegweiser über die Kreisstrasse K765
Burgholzhausen und einem unterdimensionierten Kreisverkehrsplatz nach Friedrichsdorf geleitet mit einem Umweg von 2km!

Zu allem Übel gilt das auch noch für LKWs, die zur Rühl Chemie müssen.
Laut Verkehrsschild geht es nach Seulberg geradeaus, Entfernungsangabe 2km:

Wenn Verwirrte verwirren!

Fazit:
Kein Wunder, daß die Berichte im Folgenden die logische Fortsetzung solcher Verwirrtheiten
aufzeigen werden.

Behördenwillkür wie in einer Diktatur!
Gefahr für Verkehrsteilnehmer durch Rechthaberei!

Kommentar zu den folgenden Bildern und Berichten:

Wenn ein Bürger versucht bei Behörden zu erreichen, daß Gefahrenquellen beseitigt werden, dann kann er was erleben.
Das Abenteuer beginnt schon damit herauszufinden, wer denn wofür zuständig ist.
Erst einmal dreht sich alles im Kreis.
Auf Zuständigkeiten wird in einer Endlosschleife verwiesen, mit dem erwünschten Ergebnis,
daß der 'Querulant' resigniert und aufgibt. Das hat diesmal nicht funktioniert.
Zwar wurden Anfragen meist erst nach wiederholten mails oder Telefonaten bearbeitet, aber immerhin, sie wurden es.
Das im Folgenden erreichte und beschriebene Ergebnis wird beim Leser Unverständnis und Unmut auslösen,
ist doch unzweifelhaft zu erkennen, daß auf Fakten, auch wenn sie viele Male aufgezeigt werden,
nicht gezielt eingegangen wird, sondern Ablehnungen ausgesprochen werden, zu deren Rechtfertigung Formulierungen
verwendet werden, die keine Logik sondern die reine Willkür erkennen lassen.
Diese Art der Formulierungen habe ich violett, fett gedruckt und unterstrichen hervorgehoben.
Grundsätzlich gilt: Hätte Friedrichsdorf vor Jahren einen Autobahnanschluss im Bereich
Schäferborn-Seulberg gefordert, gäbe es nicht die Problematik der Umgehungsstrasse Köppern, die bisher
Millionen kostete und schon seit Oktober 2006 bis mindestens Ende 2010 als Torso verwendet werden muss.
Ohne Rücksicht auf das unzulängliche und gefährliche Teilstück der K 765 zwischen dem Autobahnviadukt A5
bis zur Einmündung in die Seulberger Umgehungsstrasse L 3057, wird immer mehr Verkehr auf diese
nur 5,20 m schmale Strasse gewollt (um)geleitet. Mittlerweile befahren in Spitzenverkehrszeiten mehrere
tausend Fahrzeuge pro Stunde diesen unübersichtlichen und kurvenreichen asphaltierten Feldweg.
Eine Notwendigkeit dieses Verkehrsaufkommen zu reduzieren wird nicht gesehen,
weil, -Zynismus an-, die Unfallhäufigkeit unauffällig wäre. -Zynismus aus-
Daß Verkehrsteilnehmer nicht nur unnötig gefährdet sondern gleichzeitig mit fadenscheinigen
Begründungen schikaniert werden, kann aus den violett hervorgehobenenen Texten herausgelesen werden.
Selbst vor absolut überzeichneten und irrealen Angaben schreckt man zur Rechtfertigung nicht zurück.
Die haltlose Behauptung, daß es von der Einmündung zur Bahnstrasse in Friedrichsdorf Rückstaus bis zur
Seulberger Umgehungsstrasse geben würde, wenn man die Autofahrer nicht über die K 765
Burgholzhausen, Königsberger Strasse und Cheshamer Strasse mit 2,2 km Umweg leiten würde,
stellt einen unfreundlichen Akt gegen Ortsunkundige dar.
Daß dieser gefährliche Umweg auch noch als komfortabel beschrieben wird und deshalb auch 2 km mehr
zumutbar seien, zeigt einen blanken Zynismus und keine bürgerfreundliche Einstellung.
Bürger, die sich zu dieser 'Geschichte' äußern möchten, schreiben bitte an:

humbuch@t-online.de

Vorab werden hier die Unfälle gelistet, die sich nach der Veröffentlichung dieser Seiten an den beschriebenen Orten ereigneten.

Am 20.8.2009 hat es an dieser Kreuzung gekracht. Eine Frau aus Frankfurt aus Richtung Gonzenheim kommend übersah das Stopschild. Ein von rechts (k 765) kommender Autofahrer fuhr in das Fahrzeug der Dame.
Mitarbeiter eines Friedrichsdorfer Unternehmens halfen der unter Schock stehenden Frau, die ihr Fahrzeug verlassen hatte und orientierungslos auf der Strasse lief.
Ich schliesse nicht aus, daß die noch immer im Kreuzungsbereich lose herumstehenden Warnbaken die Fahrerin verunsicherten.
Ein Unfallbericht seitens der Polizei liegt noch nicht vor.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
Wie schrieb doch die Behörde POLIZEIPRÄSIDIUM WESTHESSEN
Polizeidirektion Hochtaunus
Regionaler Verkehrsdienst
Saalburgstrasse 116, 61350 Bad Homburg am Montag, 27. Juli 2009 ?:

Am 14.12.2009 hat es an dieser Kreuzung erneut gekracht!

Ein  Sachschaden in Höhe von 2900 € enstand bei einem Unfall an der Einmündung der Kreisstraße K 765 in die Landstraße L 3057.   Ein Lastwagenfahrer hat an der unübersichtlichen Kreuzung dasn Stoppschild übersehen und ist mit einem Pkw zusammengestoßen.

Am 8.2.2010 gegen 13.40 Uhr auf der L 3057. Der Fahrer eines Audi A6 befuhr die Landesstraße
aus Richtung Friedrichsdorf in Richtung Bad Homburg-Gonzenheim. In
Höhe der Abzweigung Richtung Burgholzhausen (L 765) kam er nach
rechts von der Fahrbahn ab und stieß gegen die Leitplanke. Der Pkw
war nicht mehr fahrbereit. Schaden ca. 18.500 EUR.

Über den folgenden Unfall war in der Taunus Zeitung vom 8.5.2010 zu lesen:  http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/auto-ueberschlaegt-sich-insassen-leicht-verletzt_rmn01.c.7657853.de.html

Sachschadenangabe 4000,00@

Und so liest sich das, veröffentlicht vom Polizeipräsidium Westhessen am 9.5.2010:

Pressemeldung der Polizeidirektion Hochtaunus vom 09.05.2010

Bad Homburg v.d. Höhe (ots) - Polizeistation Bad Homburg

Verkehrsunfall mit Sachschaden

07.05.2010, 07.22 Uhr Gemarkung Friedrichsdorf, Kreisstraße 765
zwischen Burgholzhausen und Seulberg

Eine 19-jährige VW-Fahrerin geriet in einer Linkskurve ins
Schleudern, kam hierbei von der Fahrbahn ab, überschlug sich und kam
im Feld zum Stehen. Verletzt wurde niemand. Selbst der Sachschaden
wurde, vermutlich aufgrund des Alters des Pkws von gut 20 Jahren, nur
auf 300,- Euro geschätzt. ---

Und weiter geht's:

Verkehrsunfall Sachschaden,

Friedrichsdorf, 20.05.10, 13.42 Uhr

Stoppschild-Missachtung führte zum Unfall. An der abknickenden
Vorfahrtsstraße (L 3057 / K 765) missachtete ein 48-jähriger
Lkw-Fahrer aus Büdingen das Halt-Gebotszeichen. Es kam daraufhin zu
einem Zusammenstoß mit einem anderen Lastwagen, der auf der K 765 aus
Richtung Friedrichsdorf-Burgholzhausen kam. Sachschaden ca. 6.500
EUR.

Verkehrsunfall mit Sachschaden

Unfallzeit: 22.7.2010, 16.42 Uhr

Unfallort: Gemarkung 61381 Friedrichsdorf, K 765, zw.
Friedrichsdorf-Seulberg und Burgholzhausen

Ein 52-jähriger Pkw-Fahrer aus Friedrichsdorf befuhr die K 765 aus
Richtung Burgholzhausen kommend, in Richtung Seulberg. Da vor ihm ein
Traktor und dahinter zwei weitere Pkw fuhren, überholte er diese, ob
wohl ihm ein Pkw entgegenkam. Beim Einscheren nach dem Überholvorgang
berührte er den entgegenkommenden Pkw. Die überholten Pkw sowie der
Traktor wichen nach rechts aus und kamen teilweise im angrenzen Feld
zum Stehen. An allen Pkw entstand ein Sachschaden in Höhe von
insgesamt 7500.-EUR. ---

Zitat von:

POLIZEIPRÄSIDIUM WESTHESSEN
Polizeidirektion Hochtaunus
Regionaler Verkehrsdienst
Saalburgstrasse 116, 61350 Bad Homburg

Montag, 27. Juli 2009
Sachbearbeiter: PHK Schubert
Durchwahl: 06172-120 260
FAX: 06172-120-269

Eine Unübersichtlichkeit oder gar Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist nicht gegeben. Trotz aller Vorbehalte hat sich diese Maßnahme bewährt und sollte auch so beibehalten werden. Das Unfallbild an dieser Einmündung ist unauffällig.

Wegen besonderer Aktualität zuerst das Thema Schulweg zur neuen Philipp-Reis-Schule:

Fußwegunterführung Schäferborn Anemonenweg zur neuen Philipp-Reis-Schule.

Der Anemonenweg, angeblich nicht als Schulweg geeignet! Der Weg in Richtung Tunnel, doch der wurde zugeschüttet. Ebenfalls ein Zuweg, der zum zugeschütteten Tunnel führt. Der sichere Schulweg ist das Ziel? Unterhalb des Firmenschildes war der Tunnelausgang. Die Zuwegung auf dieser Seite wurde spurlos beseitigt, ebenso auf Schäferborner Seite alle Wegweiser, die den Weg als Fuß- und Radweg nach Burgholzhausen auswiesen. Man war bemüht den Tunnel möglichst unauffällig 'verschwinden' zu lassen. Hier sollen nun hunderte von Schülern die Kreisverkehrsanlage überqueren. Ampeln gibt es dort nicht. Statt den zugeschütteten Tunnel zu nutzen, muß hier überquert werden.  Hier ein Überweg von der Cheshamer Strasse kommend zur Schule. Radfahr müssen zuvor noch die Cheshamer Straße überqueren.

Die Stadt teilte den Bürgern noch vor Errichtung des neuen Kreisels an der Färberstrasse mit, daß der Tunnel unter der Färberstrasse geschlossen würde. Während einer Vollversammlung des Seniorenbeirats im Rathaus Friedrichsdorf habe ich den Bürgermeister angesprochen, weshalb man diesen sicheren Fuß und Radweg schließen will. Schüler könnten ungefährdet vom Bahnhof Friedrichsdorf zur neuen Schule gelangen. Der Bürgermeister erklärte die Sache sei vom Tisch, der Tunnel würde nicht geschlossen, weil sich die Anordnung der Bauwerke geändert habe und diese nun nicht mehr mit dem Tunnelausgang 'kollidierten'. Weitere Details und Schriftverkehr hier

Die Märchenstunde ist beendet!
Die Story, daß der Tunnelausgang in einem Keller eines Gebäudes der neuen Philipp-Reis-Schule enden würde und der Tunnelausgang deshalb nur mit großem Kostenaufwand der Umgebung angepasst und verlegt werden müsste, wird hier widerlegt!
Hier ein Link, der erkennen lässt, wo die Gebäude der Philipp Reis Schule stehen werden.:
http://www.philipp-reis-schule.de/images/news/neubau/doku/serie7/plan210110.jpg
Oberhalb des Schriftzuges "Mensa", links zwischen den Baustellenbüros (Container) genau in der Mitte der Containerlücke ist ein grüner Propangastank zu erkennen. Genau an dieser Stelle befand sich der Ausgang des Tunnels. Damit wird eindeutig belegt, daß die Bürger belogen werden, wenn behauptet wird, daß Der Tunnelsausgangsweg in einem Gebäude enden würde. Es ist mehr als ausreichend Platz vorhanden, den Tunnelweg sinnvoll und ohne großen Kostenaufwand anzubinden.

anklicken!-->Schulweg
Anemonenweg verfolgen bis parallel zum Narzissenweg dann weiter zur L3415, die unterführt wird und zur neuen Philipp-Reis-Schule gelangt.

Informationen zur Entlastungsstrasse K 765/L 3057(neu), insbesondere
im Bereich der Abzweigung Gemarkung Seulberg

Ich bin schon über eine sehr lange Zeit mit dem Thema Köpperner Entlastungsstrasse (L 3057 neu) beschäftigt.
Seit dem 20.10.2006 bis zum 16.6.2009 bestand diese Kreuzungsbeschilderung

Chaotisch anmutende Warnungen, Baken, die unbefestigt im Strassenbereich herumstehen)
und eine unsinnige Verkehrszeichenkombination
. (Stopschild mit Zusatzschild)
Das unzulässige Zusatzschild unter dem Stopschild wurde erst nach

dem Einschreiten durch die Polizeidirektion Westhessen entfernt.
Alle vorigen Bitten und Hinweise das zu tun blieben über 2 Jahre wirkungslos.

Die Warnbaken stehen noch immer herum und behindern die Sicht der Verkehrsteilnehmer.
Das ist, bzw war nicht der gravierende Schildbürgerstreich.
Er eröffnet nur die eigentliche Story!

Alle Bilder können durch Anklicken vergrößert werden.

Kompletter Unsinn auf einem Foto!

Lose, seit Oktober 2006 herumstehende Warnbaken, die die Verkehrsteilnehmer verunsichern
indem ihnen die Sicht auf die vorfahrtsberechtigte K 765 genommen wird.

Zahlreiche Autofahrer bestätigen das. Der Ordnungsamtsleiter von Friedrichsdorf bestreitet es.

Kompletter Unsinn auf einem Foto!

Ein Stoppschild mit dem Zusatz abkickende Vorfahrt, das hier nicht angebracht werden durfte.
Das Zusatzschild wurde mittlerweile entfernt!

Das unzulässige Zusatzschild unter dem Stopschild wurde auf Weisung der Polizeidirektion Hessen am 16.6.2009 entfernt.

Das unzulässige Zusatzschild unter dem Stopschild wurde entfernt.

Die Warnbaken allerdings könnten nicht entfernt werden, wegen der Besonderheit der Kreuzung,
so der Ordnungsamtsleiter von Friedrichsdorf. Sie würden auch keine Sicht behindern.

Das Stopschild nun ohne unsinniges Zusatzschild. Dank Uneinsichtigkeit des Friedrichsdorfer Ordnungsamtsleiters stehen die Baken stehen noch immer herum.

Nachdem ich zum im folgenden behandelten Thema eine klare Aussage vom Leiter des Friedrichsdorfer Ordnungsamtes Herrn Sommer habe, gebe ich den Bürgern die Möglichkeit, sich ein eigenes Bild zu machen.
Beginnen will ich mit einem Bericht der Taunus Zeitung, den ich kommentiert habe, und danach ein Leserbrief abgedruckt wurde. Links dazu:
http://www.fnp.de:80/fnp/region/lokales/rmn01.c.6185717.de.htm

Nach der Veröffentlichung über die ins nirgendwo führenden Verkehrsschilder und dem dazu abgedruckten Leserbrief:
http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/rmn01.c.6209433.de.htm
erhielt ich folgende mail vom Ordnungsamtsleiter Herrn Manfred Sommer:

From: Sommer, Manfred
To: Humbuch Sent: 09-07-09 14:07
Subject: AW: Kommentar und Leserbrief

Sehr geehrter Herr Riedel,
für Ihre Anregungen dürfen wir uns bedanken. Wir haben die Angelegenheit mit Herrn Dietrich von der Polizei überprüft
und sind zu folgendem Ergebnis gekommen:
Die Entfernungsangabe von 1 km ist falsch und wird in Kürze korrigiert.
Der gesamte Vorwegweiser wird vom ASV neu gerichtet, so dass dann
 
auch der Hinweispfeil nach Friedrichsdorf richtig ist.

Die Warnbaken werden wir allerdings wegen der Besonderheit dieser Kreuzung nicht entfernen.
Eine Beeinträchtigung der Sicht wird auch von der Polizei nicht gesehen.

Hinsichtlich Ihrer Anregung zur Bepflanzung am Lilienweg,
wurde die Angelegenheit an unser zuständiges Garten- und Tiefbauamt weitergeleitet.
(Anm. HG Riedel: wurde erledigt)
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Manfred Sommer

Und das ist nun das Ergebnis nach der obigen mail von Herrn Sommer:
Die Kreuzung L 3057/K 765, um die es geht.
Ortskundige Friedrichsdorfer auf der L 3057 aus Richtung Gonzenheim kommend
fahren geradeaus und erreichen nach genau 2 km das Rathaus.
Ortsfremde folgen dem Vorwegweiser und fahren zum gleichen Ziel 4,2 km.

Geländeansicht<--Im Zentrum der Darstellung ist das Kreuzungsdreieck zu sehen. Ortsunkundige werden durch den Vorwegweiser- siehe nächastes Foto- rechts nach Friedrichsdorf geleitet. Das sind dann 4,2 km.
Wer geradeaus fährt erreicht Friedrichsdorf nach 2,0 km! Unsinnigerweise begründet der Bürgermeister und der erste Stadtrat damit, daß die Ortsdurchfahrt Köppern gesperrt sei. Wer als Ziel Friedrichsdorf hat, was soll der in Köppern?

Friedrichsdorfer fahren geradeaus und erreichen nach genau 2 km das Rathaus. Ortsfremde folgen dem Vorwegweiser und fahren 4,2 km, um zum Friedrichsdorfer Rathaus zu gelangen.

Aus 1,0 km wurden 4km! Bis zur Änderung war statt der 4 eine 1 hinter dem Schriftzug Friedrichsdorf angebracht.
Die Verkehrsteilnehmer aus Richtung Gonzenheim kommend
werden über Burgholzhausen nach Friedrichsdorf 'geführt'.
Das bedeutet einen Umweg von 2,2 km, denn bis zum Rathaus sind es 4,2 km.

Deutlich zu sehen, die aufgenagelte Ziffer 4!  Vorher stand da eine 1! Nach Friedrichsdorf 4 km? 2,2 km Umweg! Weshalb?

An der gleichen Kreuzung K 765/ L3057 wird dem aus Burgholzhausen kommenden Verkehrsteilnehmer dieser Vorwegweiser präsentiert. Da sind es nach Friedrichsdorf nur 2 km.
Richtig erkannt!:
Beide Schilder befinden sich an der gleichen Kreuzung, Der Vorwegweiser, der die aus Gonzenheim (L 3057) kommenden Verkehrsteilnehmer über die Entlastungsstrasse K 765
mit der Entfernungsangabe von 4 km führt und der unten abgebildete, der nur 2 km angibt,
den aber nur Verkehrsteilnehmer sehen können, die aus Richtung Burgholzhausen (K 765) kommen.

Und plötzlich sind es nur noch 2 km, und das an der selben Kreuzung. Man muss nur aus Richtung Burgholzhausen kommen!

Wer also aus Gonzenheim (L 3057) kommend nicht dem Vorwegweiser folgt, grundsätzlich sind das alle Einheimischen, sondern geradeaus fährt, erspart sich 2,2 km Umweg. Das ist nicht nur umweltfreundlicher
sondern auch zeitsparender und bringt nicht unnötigerweise den Verkehr über die sogenannte Umgehungsstraße, die im Bereich zwischen dieser Kreuzung und der Autobahnunterführung ( A5 ) sowieso viel zu schmal und kurvenreich ist.
 
Sie (K 765) ist nur ganze 5,20 m breit, daß nicht einmal mehr ein Mittelstreifen mehr angelegt werden konnte.
Hier in Richtung Burgholzhausen ( K 765 ), ist die Strassenbreite von 5,20 m für LKW mit Begegnungsverkehr unzulässig schmal, (mind. 7,50 m sind vorgeschrieben = Regelquerschnitt).
Die erlaubte Geschwindigkeit von 60 km/h zu hoch!

 Nur 5,20m ist dieses Teilstück der sogenannten Entlastungsstrasse breit! Vorgeschrieben sind ohne Bankette 7,50 m!

Und damit es noch spannender wird, sind auch in diesem Kurvenbereich 60 km/h erlaubt.
Über diese Strasse muss auch der Schwerverkehr rollen!
Nicht auszudenken, wenn es an dieser tatsächlich einmal zum LKW Begegnungsverkehr kommt!
Dieses Strassenstück ist Teil der Umgehungsstrasse U3 der Ortsumgehung Köppern,
gleichzeitig aber auch Teil der Umgehungsstrasse U, die nach Friedrichsdorf Centrum und Friedberg führt,
wobei die Entfernung nach Friedrichsdorf Centrum einen Umweg von 2,2 km ausmacht.

60 km/h. Wer die als Brummifahrer fährt, landet im Acker!

Eigentlich ist das ein ausgebauter Feldweg, keine Umgehungsstrasse für Fahrzeuge aller Art!

Man stelle sich vor, hier begegnen sich 2 40 Tonner LKW!

Auch hier ist sehr gut zu erkennen, wie schmal diese sogenannte Umgehungsstrasse ist.

Mehrere tausend Fahrzeuge pro Stunde befahren zur Hauptverkehrszeit dieses Teilstück!
Wie wenig die Verantwortlichen über die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nachdenken zeigt auch, daß
die Unübersichtlichkeit dieser Kurve durch das Maisfeld nicht bemerkt wird und entsprechend verändert wird.

Wer hier die erlaubten 60km/h fährt, wird beim Begegnungsverkehr einen Unfall verursachen, und zwar heftig!

Umgehung U3 nach Friedrichsdorf wegen gesperrter Ortsdurchfahrt Köppern,
hier, von Burgholzhausen kommend, kurz vor der Kreuzungseinmündung in die L 3057.
Man erkennt im Hintergrund den Vorwegweiser, der nach rechts in Richtung Friedrichsdorf weist,
mit einer Entfernungsangabe von 2,0 km.
Selbst nach Fertigstellung der Köpperner Ortskernsanierung wird diese Umgehung noch ca 18 Monate weiter bestehen, weil Köppern dann dauerhaft einen verkehrsberuhigten Ortskern erhält.

Eine U3 Umgehungsstrasse? Hier soll der gesamte Verkehr rollen, auch wenn die A5 einmal gesperrt werden muss oder Rückstau  herrscht?

Die Bilder habe ich alle selbst gemacht. Sie dürfen verwendet werden. 
...Und noch ein Thema, gleicher Ort, gleiche Umgehungsstrasse, gefährlicher Unsinn:  
Das ist das Radwegende K 765 Viadukt A5 in Richtung Seulberg und gleichzeitig der Radwegbeginn,
entsprechend beschildert, in Richtung Burgholzhausen.

Radfahrer können auf diesen Radweg nicht gefahrlos fahren,
weil das rotweiße Absperrgitter zu eng ist.

Auch eine Auffahrt zwischen den nächsten beiden Drängelgittern ist nicht möglich, weil eine Anrampung fehlt.

 Keine Chance für den Radfahrer auf den vorgeschriebenen Radweg zu gelangen!

Hier eine andere Ansicht die zeigt, daß die Bordsteinabsenkung fehlt.

Wie soll denn hier der Radfahrer auf den vorgeschriebenen Radweg gelangen, ohne abzusteigen, was lebensgefährlich ist?

Hier hat der Radfahrer keine Chance auf den vorgeschriebenen Radweg zu fahren,
er muss absteigen, und das ist lebensgefährlich!

Weshalb lebensgefährlich?
Unten in der linken Bildecke ist ein weißer Strich zu erkennen.
Das ist ein Teil der Fahrbahnmarkierung.
Wer nun glaubt, das sei ein Stück Mittelstreifen, der irrt.
Es handelt sich um die Fahrbahnrandbegrenzungsmarkierung.
Einen Mittelstreifen gibt es nicht, Weil die Fahrbahn zu schmal ist.
In rush-hour-Zeiten ist hier ein sehr hohes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen.
KFZ aller Art befahren in beiden Richtungen diese sogenannte Umgehungsstrasse.
Es bleibt also kein Platz für Radfahrer abzusteigen und ihren Drahtesel auf den Radweg zu hieven.
Diese Fahrbahnbreite kann ohne Verbreiterung der Autobahnbrücke nicht mehr verändert werden.
Der Engpass bleibt auch nach Fertigstellung des gesamten Südabschnitts der sogenannten
Umgehungsstrasse bestehen. Sonst muesste die Brücke verbreitert werden.

Hier hat der Radfahrer keine Chance, er muss absteigen, und das ist Lebensgefährlich!

Am 21.7.2009 schrieb mir die Polizeidirektion Westhessen:

Hallo Herr Riedel,

ich will Ihnen kurz schreiben, da ich gleich wieder weg muß. Ich habe mir gestern die Sache mit dem Fahrradweg angesehen.
Ich bin ganz ihrer Meinung. Die Sache kann so nicht bleiben und wird sofort geändert.
Als Termin wurde mir bis Ende nächster Woche genannt. Ich bin sehr zuversichtlich, dass dies bis dahin auch umgesetzt ist.
In der anderen Sache verweise ich auf die Zuständigkeit des Baulastträgers
bzw. der Straßenverkehrsbehörde.
Ich hoffe, Sie sind mit diesem Zwischenerfolg zufrieden.

mit freundlichen Grüßen
Schubert, PHK

Regionaler Verkehrsdienst
Polizeidirektion Hochtaunus
Saalburgstraße 116
61350 Bad Homburg v.d.H.

Am 22.07.2009 9:00 Uhr wurde ich informiert, daß die Änderungsarbeiten bereits in Angriff genommen wurden.
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt? Traurig dabei ist, daß es der Information an die dem Friedrichsdorfer Ordnungsamt vorgesetzte Behörde bedurfte, die dann sofort die notwendigen Massnahmen veranlasste.
Die vom Leiter des Ordnungsamts angekündigte Information ist bisher ausgeblieben.

Das Polizeipräsidium hat prompt reagiert.

Ob das zuständige Friedrichsdorfer Ordnungsamt nun auch das Vorwarnschild -Radfahrer kreuzen-
anbringen lässt, wird sich zeigen.
Die Vorwarnschilder sind am 27.7.07 aufgestellt worden.

Am 22.7.2009 wurden die Arbeiten zum Bau einer Anrampung begonnen.

Hier ist die Anrampung zu erkennen.

Die Anrampung ist zu erkennen.

Und das ist jetzt die Lösung?

Sieht auf den ersten Blick gut aus! Aber...

Weshalb stellt man mitten in die Anrampung den Begrenzungspfosten?

Und was ragt denn da rechts neben dem Begrenzungspfosten aus dem Boden?

Was soll der Begrenzungspfosten mitten im Radweg? und dann auch noch...

Unglaublich, aber wahr!

Da ragt links vom Begrenzungspfosten eine Messingbuchse aus der Fahrbahn.
Die soll das Endrohr eines weiteren Drängelgitters aufnehmen, das wohl in Kürze angebracht wird.
Dann wird es für die Radfahrer wieder sehr eng zwischen Brückenwand und Drängelgitter.
Wer denkt sich nur so etwas aus?

Wer glaubt, man könne links statt rechts am Begrenzungspfosten vorbeifahren, der irrt, siehe voriges Foto!

...links vom Begrenzungspfosten ragt ein Messingteil aus dem Boden. Weshalb denn das?

Hier die genaue Ansicht des Vorhabens.

Deutlich zu sehen die Buchse zur Befestigung des Drängelgitters, und das inmitten des Rsdwegs!

Hier erkennt man die Breite des Radwegs und die 'Hindernisse' mitten in der Fahrbahn.
Ich habe die Polizeidirektion und die Autobahnmeisterei Frankfurt am 27.7.09 darüber informiert.

Hier erkennt man die Breite des Radwegs und der 'Hindernisse' mitten in der Fahrbahn.

Trotz Bitten an die Verantwortlichen, den Engpass für die Radfahrer zu vermeiden,
geht Sturheit vor Einsicht, und das sieht dann so aus. 

Es geht nicht ohne Bürgerschikane, deshalb wird die Auffahrt drastisch verschmälert.

Hier ist die durch noch zu montierenden Drängelgitter entstehende unnötige Verengung der  Anrampung zu erkennen.

Völlig unnötige Radwegverengung, reine Willkür!

Und das ist jetzt die Lösung!

Trotz der Hinweise mit den Fotos zum Bauvorhaben an die Autobahnmeisterei und die Polizei,
wurde die Arbeit unverändert ausgeführt. Die 2,0 m breite Anrampung ist damit auf einen Fahrdurchlass von 95 cm eingeengt worden. Ich nenne das willkürliche Schikane.

Willkür und Schikane, das beweist die Verengung der Durchfahrt auf 95,0 cm!

Schikanöser Unsinn!

Man kommt zwar mit dem Rad geradeso durch die Enge, wird aber regelrecht schikaniert.

From: Sommer, Manfred
To: Humbuch
Sent: 09-07-17 09:41

Subject: AW: Es führt ein Schild...

Sehr geehrter Herr Riedel,

der Vorwegweiser in Richtung Bad Homburg war verdreht und wurde vom ASV neu gerichtet.
Die Wegweisung siehe Bild:

Bevor die 4 hinter dem Schriftzug Friedrichsdorf aufgenagelt wurde, befand sich ein 1 dort.

Nach Friedrichsdorf 4 km? Es sind gemessen sogar 4,2 km. Das sind 2,2 km Umweg! Weshalb denn das? Geradeaus sind es genau 2 km!

über die sog. Stadtentlastungsstraße und hier dann über den Kreisel
in Burgholzhausen nach Friedrichsdorf war immer so gewollt.
Die neue Straße über den Kreisel ist wesentlich leistungsfähiger als die Zufahrt
beispielsweise über die Wilhelmstraße oder die Bahnstraße.
Insbesondere die Zufahrt auf die Bahnstraße mit der eingeschränkten Sicht hat in der Vergangenheit
hin und wieder Probelme verursacht. So hat sich dort bisweilen in den Spitzenzeiten ein Rückstau aufgebaut,
der bis zur Seulberger Umgehung zurückgereicht hat.
(Anmerkung H.G.Riedel: Friedrichsdorfer Bürger, die die Verkehrsverhältnisse kennen, schütteln ungläubig den Kopf ob  dieser falschen Aussage!)
Von daher wurde die von Ihnen monierte Zufahrt
über den Kreisel ausgeschildert. Dies obwohl die Entfernung vielleicht 2 km länger ist.

(Anmerkung H.G.Riedel: Es wurde nachgemessen, es sind 2,2 km)
Durch den nun fertiggestellten Kreisel an der Cheshamer Straße ist die Zufahrt nach Friedrichsdorf über diese Route noch komfortabler geworden.

Hinsichtlich des Radweges werde ich mich kommende Woche bei Ihnen melden.

Anmerkung meinerseits dazu:
Am 22.07.2009 9:00 Uhr wurde ich informiert, daß die Änderungsarbeiten bereits in Angriff genommen wurden.
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt!Traurig dabei ist, daß nur über die dem Friedrichsdorfer Ordnungsamt vorgesetzte Behörde sofort die notwendigen Massnahmen veranlasste.

Die vom Leiter des Ordnungsamts angekündigte Information ist bisher ausgeblieben.

Mit feundlichen Grüßen
Im Auftrag

Manfred Sommer


From:
Humbuch
To: Sommer, Manfred
Sent: 09-07-17 10:49
Subject: Re: Es führt ein Schild...

Sehr geehrter Herr Sommer!
Sie schreiben, ich zitiere: "Die neue Straße über den Kreisel ist wesentlich leistungsfähiger
als die Zufahrt beispielsweise über die Wilhelmstraße oder die Bahnstraße..."

Ich bezweifle, daß Sie sich jemals das Teilstück K 765 Zwischen der Seulberger Umgehung
bis zum A 5 Viadukt angesehen haben, sonst hätten Sie die obige Feststellung nicht gemacht.
Wenn Sie sich den Radweg ansehen, prüfen Sie doch bitte auch einmal folgendes nach:
Die K 765, die nun als Umgehungsstrasse ausgewiesen ist, verfügt nicht über den vorgeschriebenen Regelquerschnitt.
Sie ist nur ca 5,20m breit und weist in der Trassenführung gefährliche Kurven auf,
was sogar durch Warnreflektoren angezeigt wird. LKW Begegnungsverkehr stellt erhöhte Anforderungen
an die Fahrer, damit es nicht zwangsläufig zu Unfällen kommt. Die erlaubte Geschwindigkeit
von 60km/h sollte auf 30kmh herabgesetzt werden.

Weshalb wird denn gerade dieses Teilstück im Zuge des Baus des Südabschnitts der L 3057 neu,
zurückgebaut, wenn es so leistungsfähig ist, daß es gerade die von Ihnen genannten Bereiche so stark entlastet,
daß man den Verkehrsteilnehmern einen Umweg von 2,0 km zumuten könnte?

Weshalb werden Verkehrsteilnehmer, die aus Burgholzhausen kommen durch einen Vorwegweiser
an der Kreuzung K 765 L 3057 auf die Möglichkeit nach Friedrichsdorf zu fahren informiert,
dort mit der Entfernungsangabe von 2,0 km.  Siehe Bild unten.

Zusammengefasst:

Wer aus Richtung Burgholzhausen kommt findet diesen Vorwegweiser nach Friedrichsdorf
und muss keinen Umweg von gemessenen 2,2 km fahren, wie das den Verkehrsteilnehmern,
die aus Richtung Gonzenheim (L 3057) kommend, zugemutet wird!

Irgendetwas ist da nicht mehr logisch und auch nicht nachvollziehbar.
Hinzu kommt noch, daß die Ausbildung des Burgholzhausen-Kreisels  für Schwerlastverkehr zu klein ist, 
was immer wieder zu Beschädigungen an der Anlage führt.

Der Mini-Kreisel bei Burgholzhausen.
Diesen müssen gegebenenfalls auch LKW- Züge mit Anhänger befahren.

Dieser Mini-Kreisel muss gegebenenfalls auch LKW mit Anhänger aufnehmen!

Aus den genannten Gründen stimme ich mit dieser Umwegsvorgabe nicht überein
und werde sie weiterhin öffentlich in Frage stellen.

So ganz nebenbei erwähnen Sie, daß durch den nun fertiggestellten Kreisel an der Cheshamer Straße 
die Zufahrt nach Friedrichsdorf über diese Route noch komfortabler geworden sei.
Damit leiten Sie den Verkehr durch die Cheshamer Strasse, die direkt an der neuen Taunus Residenz vorbeiführt
und für deren Bewohner die Lärmbelastung gravierend zunehmen wird.
Nicht auszudenken, wenn zu dieser Erhöhung der Verkehrsdichte noch die hinzukommt,
die entstehen wird, wenn das neue Einkaufszentrum in Friedrichsdorf tatsächlich gebaut wird. 

ch bitte Sie deshalb, auf die Wegweisung über die sog. Stadtentlastungsstraße
und hier dann über den Kreisel in Burgholzhausen nach Friedrichsdorf zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Georg Riedel
humbuch@t-online.de

IWer aus Richtung Burgholzhausen kommt findet diesen Vorwegweiser nach Friedrichsdorf und muss keinen Umweg von mehr als 2 km fahren, wie das den Verkehrsteilnehmern, die aus Richtung Gonzenheim kommend zugemutet wird!

Folgende mail habe ich am 23.7.2009 an den Leiter des Ordnungsamts per mail gesandt:

From: Humbuch

Sent: 09-07-23 17:47

Subject: Re: Es führt ein Schild...

Sehr geehrter Herr Sommer!

Das Problem Radweg am Viadukt A5 im Bereich der K 765 wurde Dank Polizeipräsidium Westhessen sehr schnell beseitigt. Bitte veranlassen Sie, daß entsprechende Vorhinweise -Radfahrer kreuzen- beidseitig aufgestellt werden. Außerdem bitte ich Sie, die zulässig vorgegebene Geschwindigkeit zwischen Viadukt A5 und der Einmündung in die L 3057 von 60 km/h auf 30 km/h zu ändern. LKW, die auch nur annähernd die 60km/h fahren, landen zwangsläufig im Feld. Ich weise weiterhin nochmals daraufhin, daß dieses Strassenstück die Mindestvoraussetzungen für eine Umgehungsstrasse, hier U3 bzw U nicht erfüllt. Als Provisorium kann diese Strecke nicht über Jahre rechtsgültig benannt werden, besteht sie doch schon seit Oktober 2006.
Es ist auch noch nicht klar absehbar, wann der Südabschnitt der Umgehungsstrasse L 3057(neu) tatsächlich fertiggestellt wird.
Des weiteren bitte ich Sie, den Rückbau der K 765 zwischen Seulberg und Burgholzhausen zu überdenken, zumal Sie selbst die Problematik im Bereich Bahnstrasse Friedrichsdorf aufzeigten.
Mit der Umwegeführung L 3057/K 765 nach Friedrichsdorf sind die Bewohner der neuen Taunus Senioren Residenz wegen der Lärmentwicklung nicht einverstanden.
Last but not least, muss der Burgholzhäuser Kreisel anders dimensioniert werden, weil er für die Aufnahme von Schwerverkehr (40 Tonner LKW) nicht geeignet ist. Er wird aber dafür bereitgestellt werden müssen, weil Köppern als Verbindung zwischen dem Autobahnanschluss Friedberg und Friedrichsdorf keine Durchfahrtserlaubnis mehr gewährt.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Georg Riedel 

Das Polizeipräsidium Westhessen hat am 27.7.2009 folgende Erklärung zu den beschriebenen Vorgängen abgegeben:

POLIZEIPRÄSIDIUM WESTHESSEN
Polizeidirektion Hochtaunus
Regionaler Verkehrsdienst
Saalburgstrasse 116, 61350 Bad Homburg

Montag, 27. Juli 2009
Sachbearbeiter: PHK Schubert
Durchwahl: 06172-120 260
FAX: 06172-120-269
Mobil: 0170-7604276


Umgehung Friedrichsdorf-Köppern K 765 / L 3057
Schreiben des Herrn Riedel

Die genannte Ortsumgehung wurde mit dem Ziel der Verkehrsentlastung für den Friedrichsdorfer Ortsteil Köppern errichtet.
Da diese Umgehung nicht durchgehend bis zur Abfahrt Obererlenbach bzw. Steinmühle gebaut wurde, ist ein sog. Hilfskonstrukt über die K 765 und K 766 entstanden. Mit dieser, wenn auch nur vorübergehenden Lösung, ist niemand glücklich. Auch das Ordnungsamt Friedrichsdorf, die SAM Frankfurt und die Polizeidirektion Hochtaunus nicht.
Festzustellen bleibt, dass diese Streckenführung z. Zt. die einzig mögliche Variante darstellt und auf gar keinen Fall, wenn auch nur für Teilbereiche des Verkehrs, gesperrt werden kann.


Das kurze Teilstück der K 765 zeigte schon nach kurzer Befahrung erhebliche Verschleißerscheinungen vorzugsweise im Bereich der Banketten.
Hier wurde sofort gehandelt. (Anm. nach 2,5 Jahren!)
Die Geschwindigkeit wurde zunächst auf 30 km/h für den Schwerlastverkehr begrenzt. Im weiteren Verlauf erfolgte eine provisorische Instandsetzung, die das Erneuern der Fahrbahn sowie das Befestigen der Banketten mit Gittersteinen beinhaltete. Mit diesen Maßnahmen wurde ein Befahren –auch im Begegnungsverkehr- für den Schwerlastverkehr wieder möglich.
Die Situation für Radfahrer auf der K 765 im Bereich der Autobahnunterführung wurde ebenfalls in Augenschein genommen. Diese Wegführung stellt wie beschrieben, für Radfahrer eine erhebliche Gefahrenstelle dar.
Auch hier wurde umgehend gehandelt. In einem am 20.07.09 anberaumten Orts-
termin wurde die Thematik erörtert und sofortige Abhilfe zugesagt.
Entsprechende Bauarbeiten wurden durch das SAM Frankfurt bereits am 23.07.09 begonnen und sind soweit abgeschlossen. Eine entsprechende Beschilderung mit der Warnung vor kreuzenden Fahrradfahrern wird noch nachgeliefert.

Durch die veränderten Verkehrsströme musste im Bereich der L 3057 / K 765 auch die Vorfahrtsregelung geändert werden. Eine solche Änderung soll mit ent- sprechenden baulichen Veränderungen einhergehen. Dies war hier, nicht nur aus Kostengründen, nicht möglich. Also mussten andere Maßnahmen ergriffen werden, um eine erhöhte Aufmerksamkeit für die Kraftfahrer für die neue Verkehrsführung zu erreichen. Dazu wurde seinerzeit die jetzt dort immer noch stehende Kombination der Verkehrszeichen gewählt. (Anm. So werden die seit Jahren lose herumstehenden Rotweißbaken elegant umschrieben). Eine Unübersichtlichkeit oder gar Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist nicht gegeben. Trotz aller Vorbehalte hat sich diese Maßnahme bewährt und sollte auch so beibehalten werden. Das Unfallbild an dieser Einmündung ist unauffällig.

Die Verkehrslenkung an der Einmündung L 3057/K765 Richtung Friedrichsdorf ist von der Stadt Friedrichsdorf bewusst so gewählt worden. Für die heimischen Verkehrsteilnehmer dürfte dies ohnehin nicht von Bedeutung sein. Erfahrungsgemäß fahren diese sowieso auf dem kürzesten Weg zum Ziel.

Das Zusatzschildes -abknickende Vorfahrt- unter dem Stoppschild wurde entfernt.
An einer Änderung der momentan zulässigen Geschwindigkeit ist nicht gedacht.
60 km/h bedeuten nicht zwangsläufig, dass Lkw’s dort diese Geschwindigkeit auch fahren.

Heute wurde noch eine Unterführung für Fahrradfahrer unter der L 3057 und der BAB 5 in Burgholzhausen in Augenschein genommen. An der jetzigen Beschilderung sind keine Änderungen bzw. Erweiterungen notwendig. Auch ein Quergitter ist nicht erforderlich. Dazu konnten mehrere Fahrradfahrer befragt werden. Die jetzige Beschilderung steht auch im Einvernehmen mit dem ADFC.

Anmerkung:
Zur
Unterführung für Fahrradfahrer unter der L 3057, gemeint ist wohl der Radwegbeginn im Viadukt A5, wird oben keine Aussage gemacht.
Zum in Augenschein genommenen Radweg im Bereich der Unterführung BAB 5
habe ich am 26.7.09 vor Ort Radfahrer befragt.

Sie erklärten einhellig, daß sie lieber absteigen würden, als sich den Schädel einzuschlagen.

Stefan Pohl vom ADFC schrieb dereinst:
http://www.adfc-hochtaunus.de/files/ffa/ffa_2006_6_HK.pdf

Friedrichsdorf
Seit einigen Wochen ist die Unterführung der A5 mit dem Erlenbach von der Dickmühle über den Spießwald nach Köppern fertig gestellt und
für Radfahrer passierbar. Allerdings muss bei der sehr aufwändigen Strecke der Kopf eingezogen werden:
Die Höhe ist an einer Stelle
so niedrig, dass ein aufrecht fahrender größerer Radfahrer gegen einen nicht gekennzeichneten Betonträger knallen würde.

Die Stelle ist weder beleuchtet noch mit reflektierenden Materialien gekennzeichnet, so dass besonders bei Dunkelheit Vorsicht geboten ist.
Der ADFC wird nachfragen, ob hier nachgebessert werden kann.
Soweit Stefan Pohl vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club, ADFC.

Es wurden danach reflektierende Bleche an den Betonunterzügen angebracht. Beleuchtung fehlt noch immer.
Außerdem ist es meines Erachtens sinnvoller, die Gefahr durch ein Drängelgitter auszuschalten.
Die einzigen, für die ein Warnblech ausreichend ist, sind sogenannte Liegendradfahrer, nicht aber für die Normalfälle.
Auch hier geht Uneinsichtigkeit vor Sicherheit. Man wartet eben, bis das erste Unfallopfer zu beklagen ist.

Unterführung für Fahrradfahrer unter der BAB 5 in Burgholzhausen.
http://www.humbuch.de/radweg01.htm

Daß hier überhaupt noch diskutiert wird und Rechthaberei obsiegt.

Die beschriebenen Maßnahmen erfolgten in gemeinsamer Absprache von Ordnungsamt Friedrichsdorf, SAM Frankfurt und der hiesigen Polizeidirektion.
Weitergehende Maßnahmen sind z. Zt. nicht geplant.


Eine zufriedenstellende Lösung brächte für Alle der hoffentlich bald realisierte Weiterbau bzw. Ausbau der Umgehung Köppern.

Mit freundlichen Grüßen

Schubert, PHK

Ende der Erklärung.

Ebenfalls am 27.7.2009 erhielt ich vom Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt folgende mail:

Sehr geehrter Herr Riedel,

für Ihre E-Mail danke ich Ihnen.

Nach Rücksprache mit den betroffenen Behörden und nach nochmaliger eigener Anschauung vor Ort gebe ich Ihnen insofern Recht, als dass die
K 765 vielleicht nicht die Ideallösung für eine Umleitung darstellt. Da allerdings überhaupt keine anderen sinnvollen Umleitungsstrecken zur Verfügung stehen, Fahrbahn und Entwässerungseinrichtungen erst kürzlich erneuert wurden, Rasengittersteine ebenfalls kürzlich eingebaut wurden, entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkungen existieren und auch hinsichtlich des Unfallgeschehens keine Auffälligkeiten bekannt sind, besteht aus Sicht des ASV Frankfurt derzeit kein Anlass, die K 765 als temporäre Umleitung nicht zu nutzen.


Im Übrigen verweise ich auf die einschlägigen Paragraphen der StVO.
  (Anm.: Verweist auf Gesetzestexte, rechtfertigt aber einen ungesetzlichen, 
weil nicht ausreichend dimensionierten Regelquerschnitt für LKW Begegnungsverkehr.)


Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr.-Ing. Bernhard Külzer
Teamleiter Verkehr, Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit
Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt

Tel.: 069 2543 3042
Fax: 069 2543 3458

eMail: bernhard.kuelzer@hsvv.hessen.de

Ende des Schreibens.

Interessant und besonders festzuhalten ist der Teilsatz, ich zitiere: "...und auch hinsichtlich des Unfallgeschehens

keine Auffälligkeiten bekannt sind, besteht aus Sicht des ASV Frankfurt derzeit kein Anlass, die K 765 als temporäre
Umleitung nicht zu nutzen."  Ende Zitat.
Auf die unnötige Zusatzbelastung der K 765 und ihre für dieses Verkehrsaufkommen unzulässige Beschaffenheit wird nicht eingegangen.
Sie wird verursacht durch die Umwegsvorgabe von 2,2km für ortsunkundige Verkehrsteilnehmer,
die die L 3057 aus Richtung Gonzenheim kommend befahren und nach Friedrichsdorf Mitte wollen.

Zusammengefasst bleiben folgende Fragen an die Behörden:

Wenn doch bekannt ist, daß die K 765 nur als Notlösung in Betracht kommt, weshalb leitet man noch mehr Verkehr
auf dieses Teilstückund wartet nicht die Fertigstellung der L 3057(neu) ab, bevor man die Ortsdurchfahrt Köppern sperrt?
Weshalb wird unnötigerweise das gleiche Teilstück in Richtung Burgholzhausen mit zusätzlichem Verkehr
belastet und damit sogar ein Umweg nach Friedrichsdorf Mitte von 2,2 km dem ortsunkundigen Verkehrsteilnehmer zugemutet?

Ich gehe mal davon aus, daß diese Fragen nicht beantwortet werden.

Zusammenfassung:
Statt ohne wenn und aber beschriebene Gefahrenquellen zu beseitigen, wird unter Zuhilfenahme fragwürdiger Begründungen
nicht einmal der Versuch unternommen, Verbesserungen herbeizuführen. Nur durch unnachgiebiges Nachhaken konnte wenigstens erreicht werden, daß nun Schriftstücke vorliegen, aus denen hervorgeht, daß die gefährlichen Unzulänglichkeiten der Umgehungsstrasse K 765 und der Radwegunterführung A5 Burgholzhausen unvermeidbar seien
und deshalb eine Änderung nicht geplant sei.
Diese Erklärungen können zu Ermittlungen mit herangezogen werden, wenn es um Schadensersatzansprüche nach Unfällen geht.
Begründungen seitens der Behörden, die z.B. darauf fußen, daß Mängel nicht gemeldet und um Änderung nicht gebeten worden sei, greifen nicht mehr.

Und noch ein Thema.
Die verkehrsberuhigte Hugenottenstrasse zwischen Bahnstrasse und Landgrafenplatz.

Vorgeschrieben ist Schrittgeschwindigkeit, bis maximal 7 km/h.
Viele Lieferfahrzeuge, Motorradfahrer(innen) und Autofahrer(innen) halten sich nicht an diese Vorschrift.
Die zuständige Verkehrsbehörde im Rathaus Friedrichsdorf, das sich in etwa 100 m

Entfernung befindet, beschränkt sich darauf, durch ihre Ordnungspolizisten Parksünder aufzuschreiben.
Eltern oder Passanten, die auf die Schnellfahrer hinweisen, wird mitgeteilt,
daß sich die Zuständigkeit der Ordnungspolizei auf den ruhenden Verkehr beschränken würde.
Geschwindigkeitsmessungen werden nicht veranlasst.

Während einer Begehung am 11.8.2009 erklärte der zuständige Mitarbeiter des Friedrichsdorfer Ordnungsamts, daß die Strecke zu kurz sei, Geschwindigkeitkontrollen durchzuführen. Der Vorschlag auf das linksseitige Spielstrassenschild einen Zusatz 'Schrittgeschwindigkeit' anzubringen, wie das im Ortsteil Köppern gemacht wurde lehnte der Sachbearbeiter mit der Begründung ab, daß schon genügend Hinweisschilder vorhanden seien, während in Köppern nur eine Hinweistafel auf die Spielstrasse hinweise. Wo kein Wille, da kein Weg, gilt auch hier.
Es kann vermutet werden, daß die Ergebnisse der Kontrollen so gravierend sind,
daß sie außerhalb des Verwarnunggeldbereichs liegen, und deshalb nicht in die Kasse

der kommunalen Verwaltung fliessen würde, sondern in die hessische Landeskasse.

Eine verkehrsberuhigte sogenannte Spielstrasse. Rennstrecke für KFZ aller Art!

Nachdem Bürger mich informierten, daß entgegen der Aussage von Herrn Hoehn auch beidseitig Zusatzschilder in Friedrichsdorf zu finden sind, schrieb ich am 6.9.2009 folgende mail:

Sehr geehrter Herr Hoehn!
nachdem mich zahlreiche Bürger immer wieder ansprechen, daß im verkehrsberuhigten Bereich  zwischen Hugenottenstrasse 66 und 72 Raser die Fussgänger gefährden, komme ich nochmals auf meine Bitte zurück, die ich bei unserer Begehung am 11.8.2009 vorbrachte, daß auf dem linksseitig angebrachten Verkehrsschild (Zeichen 325) einen Zusatzhinweis 'Schritt fahren' angebracht werden sollte. Sie lehnten das ab mit der Begründung, daß bereits genügend Schilder aufgestellt worden seien. Mein Hinweis, daß es in Köppern eine solche Beschilderung samt Zusatzhinweis gäbe, ließen Sie als Begründung nicht gelten, weil dort nur 1 Schild angebracht worden wäre.

Möglicherweise ist Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, daß Ihre Behörde im Einfahrtsbereich Obere Römerhofstrasse diese Hinweisschilder beidseitig installiert hat.Ich bitte Sie deshalb nochmals, auch bei den Einfahrten zur Hugenottenstrasse die (Zeichen 325) mit dem Zusatz -Fahrzeugführer Schritt fahren- zu versehen. Selbstverständlich ist mir bewusst, daß diese Massnahme kein Allheilmittel gegen unvernünftige Fahrzeugführer sein kann. Beim Wohngebiet Römerhof und in Köppern haben Sie die Notwendigkeit für diese Beschilderung gesehen.

Ich Danke Ihnen für Ihr Verständnis und verbleibe,

mit freundlichen Grüssen

Hans Georg Riedel

Ich erhielt folgende Antwort:
From: Höhn, Andreas
To: Humbuch
Sent: 09-09-07 15:52
Subject: AW: E-Mail schreiben an: schikane 006.jpg

Sehr geehrter Herr Riedel,

die Zusätze auf den von Ihnen angeführten Schildern im Römerhof und in Köppern konnten nur angebracht werden, weil hier außer dem Zeichen 325.1 (Verkehrsberuhigter Bereich) keine weiteren Informationen stehen. Dies ist auf dem Landgrafenplatz ganz anders. Der Fahrzeugführer muß in der Lage sein, eine Beschilderung visuell zu erfassen und zu begreifen, was bei einer "Informationsflut" nicht mehr gegeben ist.

Wir werden deshalb an unserer Meinung festhalten und keine Zusatzschilder anbringen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:

Andreas Höhn
Selbstverständlich musste ich darauf folgendes erwidern:
Sehr geehrter Herr Hoehn!

Ich habe das bei der mir mittlerweile bekanntgewordenen Erfahrung mit Ihrer Behörde und deren Umgang mit dem Bürger nicht anders erwartet.
Ihre Argumentation ist gelinde gesagt an den Haaren herbeigezogen.
Die rechtsseitig angebrachten Schilder haben mit dem Verkehrsberuhigungsschild nichts zu tun.
Linksseitig steht nur das (Zeichen 325), und dort hatte ich Sie gebeten, das Zusatzschild anzubringen,

aber wo kein Wille, da kein Weg! Ich werde den Bürgern Ihre Antwort verlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel
P.S.:
Geradezu lächerlich ist Ihre Argumentation, wenn man die Schilderflut am neuen Kreisel im Bereich der Cheshamer Strasse sieht.
Wie dort der Fahrzeugführer in der Lage sein soll, die zahllosen Beschilderungen visuell zu erfassen und zu begreifen, können Sie sicher nicht erklären.
Dort handelt es sich nicht mehr nur um eine Informationsflut sondern um einen Informationstsunami.

Insgesamt 53 Verkehrsschilder hat ein Friedrichsdorfer am Cheshamer unmittelbar am Kreisel gezählt.

Hier sieht das Ordnungsamt kein Problem, daß der Autofahrer die Schilderflut visuell nicht erfassen könnte. Alles sehr übersichtlich!? Wird nur noch vom Schilderwald am Landgrafenplatz übertroffen, so das Ordnungsamt.
Weshalb hier die Zusatzschilder und nicht im Bereich Hugenottenstrasse? Weshalb hier die Zusatzschilder und nicht im Bereich Hugenottenstrasse? Weshalb hier die Zusatzschilder und nicht im Bereich Hugenottenstrasse? Weshalb hier die Zusatzschilder und nicht im Bereich Hugenottenstrasse?

Für die beteiligten Behörden sind die oben geschilderten Vorgänge abgeschlossen.
Der Verkehrssicherungspflicht wird bewusst nicht entsprochen!

 

Was erreicht wurde (Fett gedruckte Texte führen nach Anklicken zum Foto):

Eine unsinnige Verkehrsschildkombination wurde korrigiert.
Eine Radwegeauffahrt im Bereich der K 765
wurde umgebaut.
Hinweisschilder -Vorsicht Radfahrer- wurden aufgestellt.
Eine falsche Entfernungsangabe auf einem Vorwegweiser wurde von 1 km auf 4 km korrigiert.
Ampelgeregelter Fußgängerüberweg Cheshamer Straße seit 20.11.2009 barrierefrei.

 

Was nicht erreicht wurde (Fett gedruckte Texte führen nach Anklicken zum Foto):

Die mit U und U3 gekennzeichneten vorgeschriebenen Umgehungsstrassen für die Aufnahme von sehr hohem Verkehrsaufkommen und Schwerverkehr werden nicht vorschriftsgemäß ausgebaut.
Der vorgeschriebene Umweg (2,2 km) über die K 765 nach Friedrichsdorf ist gewollt und wird beibehalten.
Die Geschwindigkeitserlaubnis von bis zu 60km/h auf der 5,2 m breiten K 765
wird nicht herabgesetzt.
Für eine bessere Übersichtlichkeit im Kurvenbereich der K 765 wird nicht gesorgt.
Die lose herumstehenden Warnbaken auf der Kreuzung L 3057/ k 765 werden nicht entfernt.
Die Autobahnunterführung A5 im Bereich des Erlenbaches wird nicht beleuchtet, Radfahrer müssen nicht absteigen.
Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der verkehrsberuhigten Hugenottenstrasse finden nicht statt.

Folgende mail habe ich abschliessend an einen der zuständigen Sachbearbeiter gesandt: 

Sehr geehrter Herr Schubert!
Man hat ein unsicheres Gefühl, wenn man diesen Radweg befahren will!
Ich empfinde das als unnötige Schikane, ganze 95 cm bleiben als Durchfahrbreite für den Radfahrer.
Die Anrampung hat im Bereich der Verengung eine Breite von 2,0 m.

Ich erkenne darin Sturheit und Schikane.
Passt aber auch alles gut zusammen.
Weshalb Sie das mitmachen Herr Schubert, ist mir rätselhaft.

Mit freundlichem Gruß

Hans Georg Riedel

P.S.:
Für alle Beteiligten mag der gesamte Vorgang abgehakt sein. Für mich nicht.
Wenn es auf der Umgehung zu Unfällen kommt, werde ich die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Die Ausbildung der K 765 ist für den darauf geleiteten Verkehr nicht zulässig!
Die lose herumstehenden Warnbaken dürfen nicht über Jahre hinweg auf einer Kreuzung als Warnhinweise verwendet werden!
Die Behörden sind für die Bürger da, nicht umgekehrt.

Ich werde meinerseits, schon wegen der unnötigen Gefährdung von Verkehrsteilnehmern, am Ball bleiben.

Zum Schluss zeigt das verwirrende Verkehrsschild, daß es ein Verwirrter hat aufstellen lassen.
Zum Vergrößern, anklicken!

Welch verwirrter Kopf lässt solch ein verwirrendes Schild aufstellen?

Strafzettel auf Privatgelände?

Wer hier länger als 1 Stunde parkt oder seine Parkscheibe vergaß, der erhält vom Ordnungsamt Friedrichsdorf
eine entsprechende gebührenpflichtige Verwarnung.
Meine Frage an einen Mitarbeiter des Ordnungsamts weshalb das so praktiziert wird

beantwortete der, weil der Eigentümer der Parkfläche die Stadt darum gebeten hätte.
Eigentlich wollte ich das Ordnungsamt bitten, die Begehbarkeit zum dort befindlichen Briefkasten

von Stolperfallen zu befreien, als mir mitgeteilt wurde, daß das Sache des Eigentümers sei, nicht die der Stadt.

Der Privatbesitzer dieser Parkplatzflächen bat die Stadt, Parkzeitbeschränkungen zu verfügen.

Bilder können durch Anklicken vergrößert werden!

Statt Stolperfallen zu beseitigen wurde sogar noch eins draufgesetzt und auf Schneeräumung verzichtet!

Eigentlich wollte ich das Ordnungsamt bitten, die Unebenheiten des Weges zum Briefkasten zu beseitigen. Die Stadt sei dafür nicht zuständig, weil es Privatgelände sei.

Statt nur abzukassieren sollte sich das Ordnungsamt darum bemühen, daß der Parkplatzeigner die Stolperfallen beseitigt!

Auch hier sieht man die Stolperfallen. Das Ordnungsamt beschränkt sich aber nur darauf auf Wunsch des Eigentümers eine Parkzeitbeschränkung auf dessen Privatgrundstück zu verfügen, weil er darum gebeten hatte.

Statt für die Bürger da zu sein, geht Abzocke vor!

Stolperfallen am Houiller Platz 4 (Parkplatz) Strafzettel auf Privatgelände? Wer hier länger als 1 Stunde parkt oder seine Parkscheibe vergaß,
der erhält vom Ordnungsamt Friedrichsdorf eine entsprechende gebührenpflichtige Verwarnung. 
Eigentlich wollte ich das Ordnungsamt bitten, die Begehbarkeit zum dort befindlichen Briefkasten von Stolperfallen zu befreien, als mir mitgeteilt wurde,
daß das Sache des Eigentümers sei, nicht die der Stadt. Hintergrund,  auf die Frage, wieso die Stadt diesen Privatparkplatz als zeitbeschränkte Parkzone ausgeschildert hat, dort Kontrollen durchführt und gebührenpflichtige Verwarnungen verteilen würde, erklärte Herr Hoehn vom Ordnungsamt, daß der Eigentümer des Grundstücks die Stadt darum gebeten habe. Eine geldwerte Zuwendung erfolge nicht.

Auf Rückfrage eines Bürgers nach der Rechtsgrundlage für dieses 'Abkassieren' schrieb der Leiter des Ordnungsamts am 26.11.09:
Von: "Sommer, Manfred" <manfred.sommer@friedrichsdorf.de>
An: Bürger
Gesendet: Donnerstag, 26. November 2009 17:53
Betreff: AW: Online-Kontakaufnahme: Bürger

Sehr geehrter Herr Bürger,

gern bin ich bereit Ihnen die Rechtsgrundlage für diese Kontrollen zu nennen. Es ist dies die Verwaltungsvorschrift zu § 1 der StVO. Danach findet
öffentlicher Verkehr auch auf Privatgrundstücken statt, sofern dies mit Duldung des Verfügungsberechtigten geschieht und das Grundstück zur
allgemeinen Nutzung zur Verfügung steht. Im Übrigen ist die Stadt vom Eigentümer gebeten worden, derartige Kontrollen durchzuführen.

Sie dürfen davon ausgehen, dass die städtische Ordnungspolizei nur dort kontrolliert, wo dies auch im Rahmen der StVO zulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Manfred Sommer

Anmerkung H.G.Riedel:
Einerseits beruft man sich auf Gesetzesverordnungen, wenn es darum geht Strafmandate zu rechtfertigen, sieht sich aber nicht der Verpflichtung die körperliche Unversehrtheit der Bürger zu schützen, indem vom Eigentümer des Grundstücks mit Fristsetzung verlangt wird, daß er die Stolperfallen beseitigen lässt.
Ein für das Amt 5 und seinem Leiter typisches, menschenunfreundliches Verhalten.

Nachdem das Friedrichsdorfer Ordnungsamt bisher 10.1.2010 die beschriebenen Vorgänge nicht bearbeitet und alle Gefahrenpunkte ohne Veränderung beließ, habe ich am 8.1.2010 folgendes Schreiben an den Bürgermeister und den ersten Stadtrat sowie gleichzeitig an alle Fraktionen im Friedrichsdorfer Stadtparlament gesandt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Burghardt, sehr geehrter Herr erster Stadtrat Fischer!

Folgende Punkte möchte ich Ihnen zur Erledigung dringend ans Herz legen:

1. Entfernen Sie oder verlegen Sie den Fußgängerüberweg in der Professor Wagner Strasse. (Anmerkung für die Leser):  Geländeansicht <-- Hier ist deutlich zu sehen, daß der Zebrastreifen in der Professor Wagner Straße genau hinter einer Kurve liegt, statt sinnvollerweise an der Straßeneinmündung -am Viadukt-.
2. Ersetzen Sie die im Lilienweg/sichtnehmende Hecke am alten Viadukt durch eine Grasfläche.
3. Lassen Sie die Hecken im Kurvenbereich des Lilienwegs herunterschneiden, damit die Kraftfahrer rechtzeitig den Gegenverkehr erkennen können.
4. Ersetzen Sie die Querungshilfe in der Cheshamer Straße in Höhe REWE durch einen Fußgängerüberweg.
5. Sorgen Sie dafür, daß der öffentliche Parkplatz und die dortigen Zuwege zur Poststelle am Houiller Platz 4 stolperfrei gemacht werden.
6. Öffnen Sie wieder den Tunnel, der den Anemonenweg mit dem Gelände der neuen Philipp Reis Schule verbindet.
7. Sorgen Sie dafür, daß der Radweg Erlenbachunterführung Autobahn A5 Friedrichsdorf Nord beleuchtet wird und lassen Sie dort Verkehrsschilder anbringen, die Radfahrer auffordert abzusteigen.
8. Überprüfen Sie das Gesamtkonzept der neuen Entlastungsstraße und kappen Sie nicht die Straßenverbindung zwischen Seulberg und Burgholzhausen über die K 765. Errichten Sie vor der A5 Unterführung auf Seulberger Seite einen Kreisel, der die Umgehungsstraße Seulberg anbindet, ändern Sie dabei gleichzeitig die Trassenführung der Entlastungsstraße und entschärfen Sie damit die dort geplante Kurve.
9. Verbreitern Sie die Fahrbahn des Kreisels, der die Färberstraße mit Burgholzhausen verbindet, damit er auch LKW mit Anhänger aufnehmen kann.
Anmerkung für die Leser: Der Größenunterschied ist hier deutlich zu sehen. Bitte die Links anklicken:
Kreisel Bad Homburg Kreisel Burgholzhausen. Weshalb hat Friedrichsdorf nicht beim Land protestiert? Stattdessen findet der Bürgermeister und der erste Stadtrat wieder einmal Begründungen, die wahrscheinlich nicht einmal das zuständige Land Hessen abgegeben hätte.
10. Lassen Sie auch das Verkehrsschild Zeichen 325 - verkehrsberuhigte Zone- im Einfahrtsbereich des Landgrafenplatzes aus Richtung Hugenottenstrasse im Bereich Modehaus Hornig anbringen und veranlassen Sie, daß an allen 3 Zeichen 325 der Zusatz -Fahrzeugführer Schritt fahren- angebracht wird.
11. Setzen Sie regelmäßig einen besuchenden Sozialdienst in der Obdachlosensiedlung am Köpperner Steinbruch ein.
12. Beenden Sie die Schikane für Ortsunkundige, die per Vorwegweiser an der Kreuzung L3057/K765 über einen Umweg von 2,2 km nach Friedrichsdorf 'umgeleitet' werden. (Anmerkung für Leser): Geländeansicht <-- Im Zentrum des Ausschnittes erkennt man das Kreuzungsdreieck an der der Vorwegweiser steht.
Eindeutig ist hier nachzuvollziehen, wie gewaltig der Umweg nach Friedrichsdorf ist, wenn Ortsunkundige der Wegweisung folgen. Das ist reine Schikane!
12a. Entfernen Sie im gleichen Kreuzungsbereich die seit über 3 Jahren sichtnehmenden Warnbaken.
13. Wirken Sie auf Ihre Mitarbeiter des Amtes 5 Herrn Sommer und Höhn ein, Ihre grundsätzliche Ablehnungshaltung aufzugeben, gegenüber Bürgern, die um Gefahrenbeseitigung und ähnlichem bitten.
Belege hierzu und auch weitere Details zu den vorgetragenen Bitten finden Sie hier:
http://www.humbuch.de/schikane.htm
http://www.humbuch.de/Todesfalle.htm

Die Antwort und die notwendige Erwiderung

 

Am 27.1.2010 habe ich die Beantwortung meiner Bitten in 13 Punkten erhalten.
Das Schreiben und die Forderungen mit blau gekennzeichneten Links, die zur entsprechenden Bebilderung führen, findet man oben.
Diese Antworten zeigen, daß nicht das geringste Interesse geschweige denn Bemühungen seitens des Bürgermeisters und ersten Stadtrats zu erkennen sind, Abhilfe zu schaffen.
Bei mehreren Punkten war sogar eindeutig festzustellen, daß sich die Herren nur oberflächlich mit den Themen befasst haben und deshalb völlig falsche Antworten gegeben haben. Das hinderte sie aber nicht eine Ablehnung zu formulieren.
Ich liste nun im einzelnen die Fragen, dann die dazugehörige Antwort der Stadtverwaltung und mit HGR gekennzeichnet meine Erwiderung.:

From: Fischer, Norbert
To: Humbuch
Cc: Plitt-Geissler, Lars ; Höhn, Andreas ; Burghardt, Horst
Sent: 10-01-27 16:20
Sehr geehrter Herr Riedel,

inzwischen liegen alle Stellungnahmen der Fachämter vor und wir nehmen zu Ihren Fragen wie folgt Stellung:

1. Entfernen Sie oder verlegen Sie den Fußgängerüberweg in der Professor Wagnerstraße.

Zu Ziffer 1.
Bürgermeister und sein erster Stadtrat:

Eine Verlegung des Fußgängerüberweges wird im Zuge der geplanten Innenstadtentwicklung bzw. der Planung eines Kreissels Cheshamer Straße/Prof. Wagner-Straße mit berücksichtigt.

Hans Georg Riedel (HGR)
Da es noch Jahre dauern wird, bis die genannte Baumassnahme in Angriff genommen wird, sollte der Zebrastreifen entweder ersatzlos entfernt werden, die Blumenkübel ebenfalls, oder der Überweg sollte auf Höhe der Strasse am alten Viadukt aufgebracht werden. Dort ist er sinnvoller und ungefährlicher, da er nicht unmittelbar hinter der Kurve liegt.
Gemäß Ihrer Stellungnahme zu Punkt 4 ist hier nicht die Voraussetzung gegeben, wonach für die Einrichtung eines Zebrastreifens auch eine entsprechende Anzahl von Fußgängern erforderlich sein muß. Der Zebrastreifen muß entsprechend Ihrer Argumentation konsequenterweise ersatzlos entfernt werden.


2. Ersetzen Sie die Hecke am alten Viadukt durch eine Grasfläche.

Zu Ziffer 2.:
Bürgermeister und sein erster Stadtrat:

Zu diesem Punkt gibt es schon länger Diskussionen, ob die Hecke weg muss oder nicht. Das zuständige Fachamt, Garten- und Tiefbaumt, sieht hier eigentlich keine Notwendigkeit. Um Ihnen aber entgegen zu kommen und evtl. Missverständnisse auszuschliessen, möchten wir anbieten, dass Sie sich mit unserer Frau Jung, Tel.: 06172-731341, in Verbindung setzt und einen Ortstermin vereinbaren. Dabei können dann die Argumente und Meinungen ausgetauscht werden.

HGR
Vielleicht erinnert sich der Bürgermeister, daß ich immer wieder auch mit Hilfe der Presse darum bitten musste, daß die Hecke am alten Viadukt heruntergeschnitten wird.
Es ist unzweifelhaft, daß sie die Sicht auf den Überweg zwischen dem Bahnhof und dem Hotel Arkadia nimmt. Weshalb kann man diese Hecke nicht durch eine Rasenfläche ersetzen? Wo ein Wille, da ein sicherer Weg!
Das Angebot, mich mit Frau Jung in Verbindung zu setzen nehme ich gerne wahr.

3. Lassen Sie die Hecken im Kurvenbereich des Lilienwegs herunterschneiden, damit die Kraftfahrer rechtzeitig den Gegenverkehr erkennen können.

Zu Ziffer 3.:
Bürgermeister und sein erster Stadtrat:

Hier können wir ebenso keine unbedingte Notwendigkeit sehen. Unser Vorschlag: Wie unter Ziffer 2., Angebot eines Ortstermins zur gleichen Zeit.

 

HGR
Vorab, ich bekomme mittlerweile den Eindruck, daß die bisherige Ablehnungsfront, irgendwelche begründete Bitten zu erfüllen beibehalten wird.
Wenn Sie selbst einmal den Lilienweg in Richtung Stadt befahren, werden Sie sehr schnell feststellen, daß die linksseitigen Hecken zwischen den Bäumen im Kurvenbereich die Sicht verhindern und es immer wieder ein va banque Spiel für die Fahrzeugführer ist ob sie fahren oder hinter den geparkten Fahrzeugen warten sollen. Es ist sicherlich zumutbar diese Sicht durch Herabschneiden der Hecken zu gewährleisten.
Eigentlich sollte sich hier jede Diskussion erübrigen, denn Uneinsichtigkeit könnte als Schikane aufgefasst werden.

4. Ersetzen Sie die Querungshilfe in der Cheshamer Straße in Höhe REWE durch einen Fußgängerüberweg.

Zu Ziffer 4.:
Bürgermeister und sein erster Stadtrat:

Hier verweisen wir nochmals auf unsere Ausführungen bei der Ortsbegehung am 11.08.2009, wonach für die Einrichtung eines Zebrastreifens auch eine entsprechende Anzahl von Fußgängern erforderlich sein muß. Ansonsten verweisen wir auf die unter Punkt 1 genannten Planungen.

HGR
Wie man es eben gerade so braucht, so wird hier argumentiert, daß die Cheshamer Straße zwischen den Parkplätzen, der Bushaltestelle und dem Einkaufszentrum von so wenigen Fußgängern benutzt würde, daß ein Zebrastreifen nicht erforderlich sei.
Der Überweg in der Professor-Wagner-Straße wird sicherlich weniger frequentiert oder sind Sie da anderer Meinung?
Er wird allerdings nicht entfernt.

5. Sorgen Sie dafür, daß der öffentliche Parkplatz und die dortigen Zuwege zur Poststelle am Houiller Platz 4 stolperfrei gemacht werden.

Zu Ziffer 5.:
Bürgermeister und sein erster Stadtrat:

Die Parkplatzfläche incl. dem Zugang zur Poststelle gehören nicht der Stadt Friedrichsdorf, obwohl sie öffentlich als Parkplatz gewidmet ist. Hier ist der Eigentümer zuständig.

HGR
Herr Sommer teilte einem Bürger auf Anfrage mit, daß es sich um ein öffentlich genutztes Gelände handele und die Stadt deshalb auf Bitten des Eigentümers eine Parkzeitbeschränkung einrichtete und nach StVO auch dazu berechtigt sei. Dann muss auch die Straßenverkehrsbehörde einschreiten und den Eigentümer verpflichten, Stolperfallen zu beseitigen. Auch hier zeigen Sie mit Ihrer Begründung, daß Sie nicht den geringsten Willen zeigen, sich ernsthaft für die Unversehrtheit Ihrer Bürger einzusetzen.

6. Öffnen Sie wieder den Tunnel, der den Anemonenweg mit dem Gelände der neuen Philipp Reis Schule verbindet.

Zu Ziffer 6.:
Bürgermeister und sein erster Stadtrat:

Dies ist nach unserer Auffassung nicht mehr rückgängig zu machen, insbesondere da sich die Grundstücksverhältnisse und die Bebauung am ehem. nördl. Tunnelausgang geändert haben. Zudem stand die Unterführung im Eigentum und in der Strassenbaulast des Kreises. Ansonsten haben wir die Argumente bereits ausgetauscht.

HGR
Hier kommen wir und Ihre Bürger ganz gewiss nicht zusammen. Das Gesamtkonzept der Verkehrsplanung hätte es eigentlich verbieten müssen, diesen sicheren Schulweg abzuschneiden.
Das Thema wird Sie und uns weiter beschäftigen.

7. Sorgen Sie dafür, daß der Radweg Erlenbachunterführung Autobahn A5 Friedrichsdorf Nord beleuchtet wird und lassen Sie dort Verkehrsschilder anbringen, die Radfahrer auffordert abzusteigen.

Zu Ziffer 7.:
Bürgermeister und sein erster Stadtrat:

Eine Radwegebeleuchtung im Außenbereich ist unseres Erachtens nicht erforderlich und dürfte auch nur durch erhebliche Mittel zu bauen und zu unterhalten (z.B. zu erwartender Vandalismus) sein. Die Beschilderung wird vom Verkehrs- und Ordnungsamt nochmals geprüft.

HGR
Wie auch bei den anderen Punkten hätte ich es mir gewünscht, daß Sie sich die Gegebenheiten selbst einmal angesehen hätten. Ich verweise auch auf die Fotolinks, die ich eigens als Hilfestellung und Begründungsdetails für Sie in den Text meiner Bitten einfügte.

Wenn Sie den Links gefolgt wären hätten Sie gelesen, daß auch der Vertreter des ADFC/Hessen, Herr Stefan Pohl eine Beleuchtung in der Unterführung forderte. Die nach meiner Intervention angebrachten Reflektoren sind kaum zu erkennen, und zwar genau in dem Bereich, der innerhalb der Unterführung die lichte Höhe von nur 1,90 m aufweist.
Von Herrn Fischer hätte ich erwartet, daß er sich das einmal selbst angesehen hätte. Dann wäre sicherlich als Sofortmassnahme die Beschilderung Radfahrer frei durch die Beschilderung Radfahrer absteigen ersetzt worden. Auch hier kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß es am guten Willen Ihrerseits mangelt, in dubio pro Bürger und seiner Sicherheit tätig zu werden.

8. Überprüfen Sie das Gesamtkonzept der neuen Entlastungsstraße und kappen Sie nicht die Straßenverbindung zwischen Seulberg und Burgholzhausen über die K 765. Errichten Sie vor der A5 Unterführung auf Seulberger Seite einen Kreisel, der die Umgehungsstraße Seulberg anbindet, ändern Sie dabei gleichzeitig die Trassenführung der Entlastungsstraße und entschärfen Sie damit die dort geplante Kurve.

Zu Ziffer 8.:
Bürgermeister und sein erster Stadtrat:
sofern wir das Gesamtkonzept erneut auf den Prüfstand stellen, wird es kein letztes Teilstück der Entlastungsstraße mehr geben. Wie allgemein bekannt, haben wir die ursprüngliche Planung verändert und die Trassenführung entlang der Autobahn gewählt. Das Verfahren ist nicht nur so vom Parlament verabschiedet, sondern bereits abgeschlossen.

HGR
Wenn nach Überprüfung der jetzigen Gegebenheiten festgestellt wird, daß das vom Parlament abgesegnete Verkehrsplanungskonzept nicht mehr passt, dann muss man reagieren und darf sich nicht nur damit herausreden, daß z.B. das Amt für Verkehrswesen die Zustimmung zum Bau des Südabschnitts der Entlastungsstrasse davon abhängig machte, daß die Verbindung Seulberg Burgholzhausen (K765) gekappt, bzw zurückgebaut wird.
Sie hätten Ihre Bedenken geltend machen müssen, daß dieser Rückbau weiteren Verkehr in die Innenstadt bringt, vor allem den aus Richtung Seulberg mit Ziel Burgholzhausen. Was soll denn der komfortable Kreisel Cheshamer Straße/ Färber Straße denn noch alles verkraften?
Vergessen wird auch, daß der neu errichtete Bauhof an der Färberstraße zu und angefahren werden muß. Der beschrankte Bahnübergang garantiert dann den endgültigen Verkehrskiollaps. Auch für die Bewohner der Seniorenresidenz wird diese Verkehrszunahme eine Zumutung.

9. Verbreitern Sie die Fahrbahn des Kreisels, der die Färberstraße mit Burgholzhausen verbindet, damit er auch LKW mit Anhänger aufnehmen kann.

Zu Ziffer 9.:
Bürgermeister und sein erster Stadtrat:

Für den Kreisel ist die Stadt Friedrichsdorf nicht der Straßenbaulstträger (=Land Hessen!). Ein Umbau dürfte grundsätzlich, aufgrund des unmittelbar angrenzenden Brückenbauwerkes und der bestehenden Tangente von und zur Entlastungsstraße, sowohl technisch (z.B. Anschlusshöhen) als auch finanziell kaum realisierbar sein, ganz unabhängig von der Frage der zur Verfügung stehenden Grundstücke.

HGR
Das ist der einfachste Weg, Fehler wegzuwischen. Der Kreisel vor Burgholzhausen wird nach der Fertigstellung der Entlastungsstrasse den Zubringerverkehr für das DHL Hochregallager, für die Firma Rühl und die Supermärkte der Innenstadt aufnehmen müssen. Eine Fahrbahnverbreiterung wird, auch wenn das kostenaufwändig wird, nicht zu vermeiden sein. Weshalb lassen Sie nicht einen Verkehrsexperten überprüfen, ob Ihre Daten, die Sie von der IMB haben überhaupt noch relevant sind?
Anmerkung für die Leser: Der Größenunterschied ist hier deutlich zu sehen. Bitte die Links anklicken:
Kreisel Bad Homburg Kreisel Burgholzhausen. Weshalb hat Friedrichsdorf nicht beim Land protestiert? Stattdessen findet der Bürgermeister und der erste Stadtrat wieder einmal Begründungen, die wahrscheinlich nicht einmal das zuständige Land Hessen abgegeben hätte.

10. Lassen Sie auch das Verkehrsschild Zeichen 325 - verkehrsberuhigte Zone- im Einfahrtsbereich des Landgrafenplatzes aus Richtung Hugenottenstrasse im Bereich Modehaus Hornig anbringen und veranlassen Sie, daß an allen 3 Zeichen 325 der Zusatz -Fahrzeugführer Schritt fahren- angebracht wird.

Zu Ziffer 10.:
Bürgermeister und sein erster Stadtrat:

Hier verweisen wir auf unser Mail vom 07.09.2009, wonach wir wegen der Vielzahl der Beschilderung keine Notwendigkeit sehen, hier weitere Zusatzschilder anzubringen

HGR
Schade, daß Sie sich dazu hinreißen lassen, diese Höhnsche Begründung zu übernehmen.
Wer den Schilderwald am Kreisel Cheshamer Straße/Färber Straße gesehen hat, der kann nur noch ungläubig seinen Kopf schütteln, wie hier eine durchaus berechtigte Forderung abgebügelt wird.
In dem Strassenstück der Hugenottenstraße zum Landgrafenplatz, von der Bahnstrasse aus gesehen, wird nicht Schritt gefahren, auch der Bürgermeister nicht, sondern mit erheblicher Geschwindigkeit durchgeprescht. Immer wieder kommen aufgebrachte Bürger in meinen Laden, noch ganz benommen, daß sie fast angefahren worden wären. Deshalb hatte ich Herrn Höhn gebeten an den Spielstrassenschildern Fahrzeugführer Schritt fahren anzu bringen. Das wäre ein Zeichen von Einsicht und gutem Willen, den man aber nicht zeigen will.

11. Setzen Sie regelmäßig einen besuchenden Sozialdienst in der Obdachlosensiedlung am Köpperner Steinbruch ein.

Zu Ziffer 11.:
Bürgermeister und sein erster Stadtrat:

Das Jugend- und Sozialamt betreut die Obdachenlosen im Rahmen Ihrer Aufgaben auch im TQW.

HGR
Es war enttäuschend, daß nicht ein einziger Vertreter der Stadt Friedrichsdorf am runden Tisch, den die SPD zum Thema Obdachlosenunterbringung am 14.1.2010 veranstaltete teilgenommen hat.
Sie hätten Stellung nehmen können und auch müssen, zu den Vorwürfen der anwesenden Obdachlosen, daß z.B. der Bürgermeister die Unwahrheit sagen würde und das sich von Seiten des Ordnungsamts niemand um die Belange der Bewohner kümmere. Die Forderung, einen besuchenden Sozialdienst einzurichten ist schon deshalb nicht unbillig, weil ein qualifizierter Sozialarbeiter Brücken zwischen den Obdachlosen und den Behörden bilden kann um zu vermeiden, daß Bewohner bis zu 10 Jahren in menschenunwürdiger Bewohnug hausen müssen. Hier ist der Mensch gefordert, nicht nur der Bürokrat, der keinen Hehl daraus macht, wie er zu den Betroffenen steht. Sie sind eben nicht integrierbar, basta!

12. Beenden Sie die Schikane für Ortsunkundige, die per Vorwegweiser an der Kreuzung L3057/K765 über einen Umweg von 2,2 km nach Friedrichsdorf 'umgeleitet' werden.

Zu Ziffer 12.:
Bürgermeister und sein erster Stadtrat:

Sicherlich ist es Ihnen entgangen, dass diese Vorwegweiser dort wegen der Sperrung der Köpperner Strasse stehen. Da diese Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen ist, wird die Beschilderung selbstverständlich stehen bleiben.

Vorwegweiser http://www.humbuch.de/Bild_013.jpg
HGR
" Diese Begründung ist falsch und zeigt mir, daß Sie auch hier keinen Link angeklickt haben. Ihr Ordnungsamtsleiter schrieb zu dieser Zumutung eines Umwegs von 2,2km:

"Diese Wegweisung über die sog. Stadtentlastungsstraße und hier dann über den Kreisel
in Burgholzhausen nach Friedrichsdorf war immer so gewollt.
Die neue Straße über den Kreisel ist wesentlich leistungsfähiger als die Zufahrt
beispielsweise über die Wilhelmstraße oder die Bahnstraße.
Insbesondere die Zufahrt auf die Bahnstraße mit der eingeschränkten Sicht hat in der Vergangenheit hin und wieder Probleme verursacht. So hat sich dort bisweilen in den Spitzenzeiten ein Rückstau aufgebaut, der bis zur Seulberger Umgehung zurückgereicht hat. (Anmerkung: Eine vollkommen unhaltbare Begründung!) Von daher wurde die von Ihnen monierte Zufahrt über den Kreisel ausgeschildert. Dies obwohl die Entfernung vielleicht 2 km länger ist.
Durch den nun fertiggestellten Kreisel an der Cheshamer Straße ist die Zufahrt nach Friedrichsdorf über diese Route noch komfortabler geworden."

Mir ist also nichts entgangen!

12a. Entfernen Sie im gleichen Kreuzungsbereich die seit über 3 Jahren sichtnehmenden Warnbaken.

Zu Ziffer 12a.:
Bürgermeister und sein erster Stadtrat:

Hier könen wir nicht nachvollziehen, um welche Baken und welche angebliche Sichtbehinderung es sich handeln soll. Uns liegen keinerlei Beschwerden vor.

Warnbaken http://www.humbuch.de/Bild_015.jpg
HGR
Auch hier haben Sie sich nicht bemüht festzustellen, daß es um diese Warnbaken geht.
Sie stehen nun schon seit über 3 Jahren im Strassenbereich herum, verunsichern die Autofahrer und behindern auch die Sicht.
Sicherlich hätte es hier eine bessere Lösung gegeben. Ein Bürgermeister, der diesen Bereich kennt hätte sich längst fragen müssen ob er diese chaotisch anmutende Anordnung seinen Bürgern zumuten muß. Er hatte aber auch ca 3 Jahre nicht bemerkt, daß das Stopschild in Richtung Friedrichsdorf mit einem unsinnigen Zusatzschild versehen. http://www.humbuch.de/L3057.jpg
Das hat Herr Sommer erst geändert nachdem er zweimalig von der vorgesetzten Behörde dazu aufgefordert wurde.

13. Wirken Sie auf Ihre Mitarbeiter des Amtes 5 Herrn Sommer und Höhn ein, Ihre grundsätzliche Ablehnungshaltung aufzugeben, gegenüber Bürgern, die um Gefahrenbeseitigung und ähnlichem bitten.
Belege hierzu und auch weitere Details zu den vorgetragenen Bitten finden Sie hier:
http://www.humbuch.de/schikane.htm
http://www.humbuch.de/unordnungsamt.htm
http://www.humbuch.de/radweg01.htm

Zu Ziffer 13.:
Bürgermeister und sein erster Stadtrat:

Wie alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Hause sind auch diese beiden Herren stets bemüht Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung zu prüfen und im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen.

Sofern Sie noch weitere Rückfragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Burghardt, Bürgermeister

Norbert Fischer    
Erster Stadtrat
Magistrat der Stadt Friedrichsdorf
Hugenottenstraße 55
61381 Friedrichsdorf
Telefon (06172) 731-214
Telefax (06172) 731-308
norbert.fischer@friedrichsdorf.de

www.friedrichsdorf.de

HGR
Dem kann ich leider nicht zustimmen. Ich habe jahrelang andere Erfahrungen vor allem mit Herrn Sommer gemacht.
Ich würde Dank meiner Erfahrungen Ihren Schlusssatz gern so umformulieren:

Wie alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Hause sind auch diese beiden Herren stets bemüht Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung zu prüfen und im Rahmen der Möglichkeiten abzulehnen.

Ich bitte Sie aufgrund der zahlreichen unbefriedigenden Antworten, sich der Punkte nochmals im Detail zu widmen, mit der grundsätzlichen Einstellung, daß Sie die Wünsche und Anregungen bürgerfreundlich umsetzen.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen

Hans Georg Riedel

Weitere bebilderte Details zu den einzelnen Punkten können hier nachgelesen werden.