(Aktualisiert am 31.7.2010)
Ist die Stadtverwaltung
Friedrichsdorf bürgerfreundlich?
«Gefährden Bürgermeister und der erste Stadtrat durch grobes Versagen
die Sicherheit ihrer Bürger weil sie sich sich den wahren Begebenheiten verschließen
und es deshalb versäumen, entsprechend zu handeln?»
Bilden Sie sich selbst Ihr Urteil und lesen Sie:
Hier sind als Übersicht Fakten gelistet, die
belegen, daß die Bürger unnötiger und teils auch gefährlicher Schikane und Willkür
ausgesetzt werden. Besserwisserei und völlig widersprüchliche
Ablehnungsbegründungen, gepaart mit unglaublicher Sturheit
und selbstherrlichem Auftreten werden hier aufgezeigt.Gleichzeitig werden der
Bürgermeister
und der erste Stadtrat aufgefordert dem Treiben gegen die Bürgerinteressen ein
Ende zu setzen und endlich einzuschreiten.
Damit die Überschrift zu
diesen Themen entfernt werden kann, habe ich am 31.12.2009 in einem offenen Brief an den
Bürgermeister
und den ersten Stadtrat von Friedrichsdorf/Taunus den folgenden Forderungskatalog
über die Frankfurter Neue Presse veröffentlicht:
Vorab: 31.7.2010 Folgende Punkte möchte ich Ihnen zur Erledigung dringend ans Herz legen: 1. Entfernen Sie oder verlegen Sie den Fußgängerüberweg in der Professor Wagner Strasse. Anmerkung an die Leser:
Geländeansicht
<-- Hier ist deutlich zu sehen, daß der Zebrastreifen in der
Professor Wagner Straße genau 2. Ersetzen Sie die im Lilienweg/sichtnehmende
Hecke am alten Viadukt durch eine
Grasfläche. Anmerkung an die Leser: 7. Sorgen Sie dafür, daß der Radweg
Erlenbachunterführung Autobahn A5 Friedrichsdorf Nord
beleuchtet wird und lassen Sie Anmerkung für die Leser: Der
Größenunterschied ist hier deutlich zu sehen. Bitte die Links anklicken: 10. Lassen Sie auch das Verkehrsschild
Zeichen 325 - verkehrsberuhigte Zone- im Einfahrtsbereich des
Landgrafenplatzes aus Richtung Hugenottenstrasse im Bereich Modehaus Hornig anbringen und
veranlassen Sie, daß an allen 3 Zeichen 325 der Anmerkung für die Leser:
Geländeansicht
<-- Im Zentrum des Ausschnittes erkennt man das Kreuzungsdreieck an
der der Vorwegweiser steht.
|
| Vorab die aktuelle mail vom 19.3.2010, da es bis zu diesem Zeitpunkt weder eine Antwort noch eine Erledigung der 13 Punkte gab. Sehr geehrter Herr Bürgermeister Burghardt! Sie beendeten Ihr unten angefügtes Schreiben mit
dem Satz: "Sofern Sie noch weitere
Rückfragen haben, Auf meine Einwände und Rückfragen vom 27.1.2010
haben Sie bisher nicht geantwortet, auch nicht, ob und wann Sie sich um die Erledigung der
Punkte kümmern werden. Herr Stefan Pohl vom ADFC Hessen schrieb dereinst: Es wurden zwar in der Zwischenzeit Reflektoren
angebracht, die Beleuchtung innerhalb des Bauwerks fehlt noch immer. Details hier: Hans Georg Riedel Die Antwort und die noch nicht beantwortete notwendige Erwiderung Am 27.1.2010 habe ich die
Beantwortung meiner Bitten in 13 Punkten erhalten. Zu Ziffer 1. Bürgermeister und sein erster Stadtrat: Eine Verlegung des Fußgängerüberweges wird im Zuge der geplanten
Innenstadtentwicklung bzw. der Planung eines Hans Georg Riedel (HGR)
Zu diesem Punkt gibt es schon länger Diskussionen, ob die Hecke weg muss oder nicht. Das zuständige Fachamt, Garten- und Tiefbaumt, sieht hier eigentlich keine Notwendigkeit. Um Ihnen aber entgegen zu kommen und evtl. Missverständnisse auszuschliessen, möchten wir anbieten, dass Sie sich mit unserer Frau Jung, Tel.: 06172-731341, in Verbindung setzt und einen Ortstermin vereinbaren. Dabei können dann die Argumente und Meinungen ausgetauscht werden.
HGR Zu Ziffer 3.: Bürgermeister und sein erster Stadtrat: Hier können wir ebenso keine unbedingte Notwendigkeit sehen. Unser Vorschlag: Wie unter Ziffer 2., Angebot eines Ortstermins zur gleichen Zeit.
HGR 4. Ersetzen Sie die Querungshilfe in der Cheshamer
Straße in Höhe REWE durch einen Fußgängerüberweg. Hier verweisen wir nochmals auf
unsere Ausführungen bei der Ortsbegehung am 11.08.2009, wonach für die Einrichtung eines
Zebrastreifens HGR 5. Sorgen Sie dafür, daß der öffentliche Parkplatz
und die dortigen Zuwege zur Poststelle am Houiller Platz 4 stolperfrei gemacht werden. Die Parkplatzfläche incl. dem
Zugang zur Poststelle gehören nicht der Stadt Friedrichsdorf, obwohl sie öffentlich als
Parkplatz gewidmet ist. HGR 6. Öffnen Sie wieder den Tunnel, der den Anemonenweg
mit dem Gelände der neuen Philipp Reis Schule verbindet. Dies ist nach unserer Auffassung nicht mehr rückgängig zu machen, insbesondere da sich die Grundstücksverhältnisse und die Bebauung am ehem. nördl. Tunnelausgang geändert haben. Zudem stand die Unterführung im Eigentum und in der Strassenbaulast des Kreises. Ansonsten haben wir die Argumente bereits ausgetauscht. HGR 7. Sorgen Sie dafür, daß der Radweg
Erlenbachunterführung Autobahn A5 Friedrichsdorf Nord beleuchtet wird und lassen Sie dort
Verkehrsschilder anbringen, die Radfahrer auffordert abzusteigen. Eine Radwegebeleuchtung im
Außenbereich ist unseres Erachtens nicht erforderlich und dürfte auch nur durch
erhebliche Mittel zu bauen HGR 8. Überprüfen Sie das Gesamtkonzept der neuen
Entlastungsstraße und kappen Sie nicht die Straßenverbindung zwischen Seulberg und
Burgholzhausen über die K 765. Errichten Sie vor der A5 Unterführung auf Seulberger
Seite einen Kreisel, der die Umgehungsstraße Seulberg anbindet, HGR 9. Verbreitern Sie die Fahrbahn des Kreisels, der die
Färberstraße mit Burgholzhausen verbindet, damit er auch LKW mit Anhänger aufnehmen
kann. Für den Kreisel ist die Stadt
Friedrichsdorf nicht der Straßenbaulastträger (=Land Hessen!). Ein Umbau dürfte
grundsätzlich, aufgrund des unmittelbar angrenzenden Brückenbauwerkes und der
bestehenden Tangente von und zur Entlastungsstraße, sowohl technisch (z.B.
Anschlusshöhen) HGR 10. Lassen Sie auch das Verkehrsschild Zeichen 325 -
verkehrsberuhigte Zone- im Einfahrtsbereich des Landgrafenplatzes aus Hier verweisen wir auf unser Mail vom 07.09.2009, wonach wir wegen der Vielzahl der Beschilderung keine Notwendigkeit sehen, hier weitere Zusatzschilder anzubringen HGR 11. Setzen Sie regelmäßig einen besuchenden
Sozialdienst in der Obdachlosensiedlung am Köpperner Steinbruch ein. Das Jugend- und Sozialamt betreut die Obdachenlosen im Rahmen Ihrer Aufgaben auch im TQW. HGR 12. Beenden Sie die Schikane für Ortsunkundige, die
per Vorwegweiser an der Kreuzung L3057/K765 über einen Umweg von 2,2 km nach
Friedrichsdorf 'umgeleitet' werden. Sicherlich ist es Ihnen
entgangen, dass diese Vorwegweiser dort wegen der Sperrung der Köpperner Strasse stehen. Vorwegweiser http://www.humbuch.de/Bild_013.jpg 12a. Entfernen Sie im gleichen Kreuzungsbereich die seit
über 3 Jahren sichtnehmenden Warnbaken. Hier könen wir nicht
nachvollziehen, um welche Baken und welche angebliche Sichtbehinderung es sich handeln
soll. Warnbaken http://www.humbuch.de/Bild_015.jpg 13. Wirken Sie auf Ihre Mitarbeiter des Amtes 5 Herrn
Sommer und Höhn ein, Ihre grundsätzliche Ablehnungshaltung aufzugeben, gegenüber
Bürgern, Wie alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Hause sind auch diese beiden Herren stets bemüht Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung zu prüfen und im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen. Sofern Sie noch weitere Rückfragen haben, stehen wir Ihnen
selbstverständlich zur Verfügung. Norbert Fischer HGR |
Weitere bebilderte Details zu den einzelnen Punkten können hier nachgelesen werden.
1.) Fußwegunterführung Schäferborn Anemonenweg verfolgen bis parallel zum Narzissenweg dann weiter zur L3415, jetzt K988, die unterquert wird und zur neuen Philipp-Reis-Schule führt.
Die Stadt teilte den Bürgern noch vor
Errichtung des neuen Kreisels an der Färberstrasse mit, daß der Tunnel unter der
Färberstrasse
geschlossen würde. Während einer Vollversammlung des Seniorenbeirats im Rathaus
Friedrichsdorf habe ich den Bürgermeister angesprochen, weshalb man diesen sicheren Fuß
und Radweg schließen will. Schüler könnten ungefährdet vom Bahnhof Friedrichsdorf zur
neuen Schule gelangen. Der Bürgermeister erklärte die Sache sei vom Tisch, der Tunnel
würde nicht geschlossen, weil sich die Anordnung der Bauwerke geändert
habe und diese nun nicht mehr mit dem Tunnelausgang 'kollidierten'.
Die Märchenstunde ist
beendet! Hier ein Link, der
erkennen lässt, wo die Gebäude der Philipp Reis Schule stehen werden.: Gelände -->Hier kann man das Gelände samt Umgebung 'abfahren' und zoomen. Anemonenweg verfolgen bis parallel zum Narzissenweg dann weiter zur L3415 -jetzt die K988-(Färber Straße), die unterführt wird und zur neuen Philipp-Reis-Schule gelangt. |
Am 6.11.09 erhielt ich von einem
Friedrichsdorfer Bürger ein Schreiben zwischen ihm und dem Stadtplanungs- und Hochbauamt
Hugenottenstr. 55 61381 Friedrichsdorf
Tel. 06172 731-237
Fax 06172 731-306
E-Mail: robert.hohmann@friedrichsdorf.de
Web: www.friedrichsdorf.de
Gesendet: Mittwoch, 4. November 2009 18:44
An: Hohmann, Robert; Stete, Claudia
Cc: Fischer, Norbert
Betreff: Schildbürgerstreich????
welche Experten haben denn die geniale Idee gehabt, die einzige barrierefreie
Querungsmöglichkeit
(Fuß-/Radweg nach Burgholzhausen) der Färberstraße zu verfüllen.
Schon heute ist es zeitweise für Fußgänger oder Radfahrer kaum möglich, die
Färberstraße zu überqueren. Wenn dann zukünftig auch noch
Hunderte von Schülern mit Rädern oder zu Fuß unterwegs sein werden, sind doch
brenzlige Situationen (im günstigsten Fall) vorauszusehen,
an mögliche Unfälle mag ich gar nicht denken.
Mit der nun geschaffenen Tatsache sind wieder einmal die schwächsten Glieder im
Straßenverkehr die Dummen.
Mich würde brennend interessieren, wie Sie zukünftig gewährleisten wollen, dass
Fußgänger und Radfahrer unversehrt die Färberstraße überqueren können.
Mit freundlichen Grüßen
Das Bauamt schrieb ihm:
Sehr geehrter Herr ...,
den Bau
des Tunnels hatte in den 70er Jahren die Stadt Friedrichsdorf initiiert. Der Tunnel gehört rechtlich zur Straße und seinerzeit also zum Gelände der
Landesstraßenbauverwaltung ( L3415), nun Kreisverwaltung, da die Straße zur Kreisstraße
abgestuft wurde. Zuständig ist hierfür also der Hochtaunuskreis.
Dennoch ist die Schließung unter Abstimmung mit der Stadt Friedrichsdorf durchgeführt
worden. Im wesentlichen waren Sicherheitsaspekte maßgebend, die uns veranlasst haben, dem
zuzustimmen.
Zum Einen wurde die mangelnde Einsichtsmöglichkeit des oft mit höherer
Geschwindigkeit mit dem Rad/Roller/Skateboard befahrenen Tunnels bemängelt.
Zum anderen war zuletzt die Nutzung, insbesondere durch Mädchen und Frauen sehr
eingeschränkt, da sie ein starkes "Unsicherheitsgefühl" hatten.
Hierzu hat sicherlich beigetragen, dass abendliche Alkoholpartys (nach Zeugenaussagen auch
mit Drogenmissbrauch) stattfanden sowie Wohnsitzlose
den Tunnel zum Übernachten genutzt
Auch die Schüler/-innen der zukünftig dort angesiedelten Philipp-Reis-Schule würden
- insbesondere in der dunklen Jahreszeit - unter diesen Vorgaben
den Tunnel kaum benutzen. Eine Überwachung hätte - neben der Verkehrssicherung und
Reinhaltung - untragbar hohe Kosten verursacht. Eine Integration
in das Schulgelände wurde von der Schule (nachvollziehbar) abgelehnt, da der Tunnel
während des Schulbetriebes praktisch nicht zu überwachen sei.
Erleichtert wurde die Entscheidung, den Tunnel zu schließen, darüber hinaus durch die
Tatsache, dass inzwischen - entgegen Ihrer Aussage - am neugeschaffenen Kreisel eine
sichere barrierefreie Querung der Färberstraße, separat auch für Radfahrer,
besteht. Weiterhin ist im Bereich des Tulpenweges
eine zusätzliche Querungshilfe in der Planung. Allerdings muss hier der Hochtaunuskreis
zustimmen, da es sich - wie gesagt - um eine Kreisstraße handelt.
Wir hoffen, dass wir mit unseren Erläuterungen die Gründe zur Schließung des Tunnels
nachvollziehbar erläutern konnten. Wenn Sie noch weitere
Fragen hierzu haben sollten, stehen wir zu deren Beantwortung gerne zur Verfügung.
Natürlich können Sie weitergehende Anfragen auch an
die eigentlichen Eigentümer, die Straßenverwaltung des Hochtaunuskreises, Herrn
Gebauer, Tel. 06172 999-4500, Bernd.Gebauer@Hochtaunuskreis.de richten.
Mit freundlichen Grüßen...
Eine Überprüfung der Örtlichkeit
ergab, daß der Tunnel nun doch verfüllt wurde.
Wieder ein Beweis, daß man die unnötige Gefährdung von Menschen mit unsinniger
Bbegründung zu rechtfertigen sucht und darüberhinaus Bürger diesmal vom Bürgermeister
regelrecht angelogen wurden.
Und das schreibt die Polizei -Dein Freund und Helfer- auf Anfrage dazu:
Ihre E-Mail
vom 14. November 2009 habe ich zur Kenntnis genommen. Leider muss ich Ihnen mitteilen,
dass sich Ihr damit verbundener Antrag auf Korrektur der beschriebenen Sperrmaßnahme aus
folgenden Gründen nicht realisieren lässt:
1. Es sind die für
die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) originär zuständigen Straßenverkehrs-behörden, die
nach den einschlägigen Rechtsnormen
(§§ 44 Abs. 1, 45 Abs 1 Nr. 1 StVO) befugt sind, die Benutzung bestimmter Straßen oder
Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zu beschränken, zu
verbieten und den Verkehr umzuleiten. Von dieser Anordnungskompetenz hat vorliegend die Straßenverwaltung
des Hochtaunuskreises Gebrauch gemacht.
Nur in Ausnahmefällen ist die Polizei befugt,
den Verkehr zu regeln und bei Gefahr im Verzug zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder
Ordnung des Straßenverkehrs an Stelle der an sich zuständigen Behörde tätig zu werden
und vorläufige Maßnahmen zu treffen. Ein solcher Ausnahmefall liegt aber eindeutig nicht vor. In Ermangelung dieser
Voraussetzung verbietet sich ein Einschreiten der Polizei.
2. In dem angeführten Schreiben teilt Ihnen Herr Hohmann vom Stadtplanungs- und
Hochbauamt der Stadt Friedrichsdorf die Gründe mit, die zur Schließung der Tunnelanlage
führten. Die Gründe sind nachvollziehbar und schlüssig und bedürfen aus Sicht der
Polizei keiner ergänzenden Kommentierung.
3. Im Vorfeld des geplanten Neubaus der
Philipp-Reis-Schule wurde die Polizei um Stellungnahme hinsichtlich der Gestaltung eines
zukünftigen sicheren Schulweges gebeten. Unsere Empfehlungen haben wir eingebracht und es
wird erwartet, dass diese im Zuge der Neubaumaßnahme auch Beachtung finden.
Mit freundlichen Grüßen
Berthold
Gebhardt
Polizeipräsidium
Westhessen
E
13
Konrad-Adenauer-Ring
51
65187
Wiesbaden
Tel.:
0611/345-0, App. 1113
Besonders interessant ist die Feststellung der
Polizei, daß die von Herrn Hohmann angegebenen Gründe nachvollziehbar und schlüssig
seien
und aus Sicht der Polizei keiner ergänzenden Kommentierung bedürften.
Ebenfalls interessant wäre es zu erfahren, welche Empfehlungen eingebracht wurden, wobei
von der Polizei erwartet wird, dass diese
im Zuge der Neubaumaßnahme auch Beachtung finden.
Folgende Antwort habe ich am 18.11.09 an die Polizeidirektion Westhessen gesandt:
Sehr geehrter Herr Gebhardt!
Vielen Dank für Ihre eindeutige Antwort.
Sie schrieben unter Punkt 3.:
Im Vorfeld des geplanten Neubaus der Philipp-Reis-Schule wurde die Polizei um
Stellungnahme hinsichtlich der Gestaltung eines zukünftigen
sicheren Schulweges gebeten. Unsere Empfehlungen haben wir eingebracht und es wird
erwartet, dass diese im Zuge der Neubaumaßnahme auch
Beachtung finden.
Anmerkung dazu:
Betroffene Bürger wären Ihnen dankbar, wenn Sie von Ihnen erfahren könnten, welche
Empfehlungen, die im Zuge der Neubaumaßnahme
auch Beachtung finden sollen, Sie eingebracht haben.
Unverständnis herrscht darüber, daß wohl kein Mitarbeiter Ihrer Behörde vor Ort war,
um sich ein Bild zu machen, was diese Tunnelverfüllung
für die Betroffenen nach der Eröffnung der neuen Philipp-Reis-Schule bedeuten wird.
Folgenden Satz soll ich Ihnen expressis verbis schreiben:
Es gab einmal für den Verkehrspolizisten einen Namen, der nun Dank Bürokratismus nicht
mehr anwendbar scheint. Für Kinder und Schüler
war der Beamte ein Schutzmann. Der hätte sich vor Ort umgesehen und sich im Interesse der
Kinder für die Erhaltung des über 30 Jahre
alten gefahrlosen Weges eingesetzt.
Unser Schriftverkehr wird spätestens nach Eröffnung der neuen Philipp-Reis-Schule den
entsprechenden Stellenwert erlangen und mit ungläubigem Staunen aufgenommen werden.
Ich empfehle Ihnen, sich selbst einmal im Detail die alte und neue Wegführung anzusehen.
Übrigens, einhellig wird von den Bürgern
die Meinung vertreten, daß ersatzweise zum Tunnel eine Fußwegbrücke über die
Färberstraße gebaut wird. War das eine Ihrer Vorgaben?
Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel
21.11.2009 11.25 Uhr. Soeben erhielt ich die Antwort von
Herrn Gebauer,
abgezeichnet von Landrat Ulrich Krebs, das ich hier zitiere:
Zitat:
Schließung des Unterführungsbauwerkes unter der K 988 in Friedrichsdorf. Ihr Schreiben
vom 09.11.2009
Sehr geehrter Herr Riedel,
in oben genannter Angelegenheit nehme ich die in Ihrem Schreiben vom 09.11.2009
geäußerten Bedenken gegen eine Verschließung des
Unterführungsbauwerkes in Friedrichsdorf zur Kenntnis. Die Schließung des
Unterführungsbauwerkes ist entgegen Ihrer Annahme nicht
auf die Initiative einzelner Anwohner zurückzuführen. Vielmehr wurde diese aufgrund des
geplanten Neubaus der Philipp-Reis-Schule erforderlich,
da der an die Unterführung anschließende Fuß und Radweg weit in das Schulgrundstück
hineinreichte und mit der Lage der neu zu errichteten Schule
nicht zu vereinbaren war. Dementsprechend sieht bereits der für diesen Bereich gültige
Bebauungsplan Nr.508 "Schulgelände Mitte" der
Stadt Friedrichsdorf vom 23.12.2004 ein solches Unterführungsbauwerk nicht mehr vor.
Ferner sprachen Sicherheitsaspekte gegen den Erhalt
der Unterführung, die Ihnen bereits von der Stadt Friedrichsdorf schriftlich mitgeteilt
wurden. Daraus geht insbesondere hervor,
dass die Nutzung der Unterführung für Schulkinder nicht mehr sicher war. Ein gefahrloses
Passieren der Färberstraße ist nun durch die
Querungshilfen im Bereich der neu errichteten Kreisverkehrsanlage am Knotenpunkt K 988
(Färberstraße)/ Cheshamer Straße/ Philipp-Reis-Schule
(Neubau) sichergestellt. Die Planungen für eine weitere Querungsverbesserung am
Knotenpunkt K 988 (Färberstraße)/ Tulpenweg/ Max-Planck-Straße
werden derzeit in Abstimmung zwischen Stadt und Kreis vorgenommen. Ich gehe davon aus,
dass mit diesem Schreiben Ihre Fragen beantwortet sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Krebs
Landrat.
Ende des Schreibens.
23.11.2009 10.27Uhr
Antwort an die Herren Gebauer HOCHTAUNUSKREIS Der Kreisausschuss Fachbereich 40.50
Kreisstraßen, Verkehrsrecht
und Landrat Krebs:
Sehr geehrter Herr Gebauer!
Sehr geehrter Herr Landrat Krebs!
Unter Benutzung Ihres Briefvordruckes hat Herr Landrat Krebs mittlerweile geantwortet.
Ich werde diesen Schnellschuß, der unnötig dazu führen wird, daß Schulkinder auf ihrem
Weg zur neuen Philipp-Reis-Schule gefährdet werden
in der Öffentlichkeit zur Diskussion stellen.
Ich bin überzeugt davon, daß die Entscheidungsträger, die die Schließung des Tunnels
veranlassten und auch zu verantworten haben
wichtige Kriterien außer Acht gelassen haben, die beweisen, daß die Wegführung über
die Cheshamer Straße und den Kreisel
an der Färberstraße zumindest durch die Unterführung ergänzt werden müssen.
Gründe:
Nach Fertigstellung des Südabschnitts der Umgehungsstraße L3057 neu, wird die
Strassenverbindung zwischen Seulberg
und Burgholzhausen (K 765) gekappt. Der gesamte Verkehr mit Ziel Friedrichsdorf Stadtmitte
wird dann von Süden kommend über den Kreisel vor Burgholzhausen und dann über die
Färberstraße und letztendlich über die Cheshamer Straße geführt. Es handelt sich
dabei auch um LKW-Verkehr, der Supermärkte und die Firma Rühl anfahren muss.
Schon jetzt hat das zuständige Verkehrsamt Friedrichsdorf die Wegweisung nach
Friedrichsdorf für Ortsfremde,
die die alte L 3057 aus Gonzenheim kommend mit Ziel Friedrichsdorf befahren per
Vorwegweiser über die K 765 vorgegeben,
obwohl es sich dabei um einen Umweg von 2,2 km handelt und die Kreisstraße K765 zwischen
Seulberg und Burgholzhausen
für Schwerverkehr nicht geeignet ist. Bild: http://www.humbuch.de/Bild_022.jpg.
Seit über 3 Jahren wird diese Zumutung für Verkehrsteilnehmer als vorübergehendes
Provisorium angegeben. Den Umweg begründet der Ordnungsamtsleiter Sommer damit, daß der
neue Kreisel an der Färber-Straße/ Cheshamer Straße so komfortabel und der Umweg
deshalb zuzumuten sei.
Wörtlich schreibt er: "Die Wegweisungber die sog. Stadtentlastungsstraße und hier
dann über den Kreisel
in Burgholzhausen nach Friedrichsdorf war immer so gewollt.
Die neue Straße über den Kreisel ist wesentlich leistungsfähiger als die Zufahrt
beispielsweise über die Wilhelmstraße oder die Bahnstraße.
Insbesondere die Zufahrt auf die Bahnstraße mit der eingeschränkten Sicht hat in der
Vergangenheit
hin und wieder Probelme verursacht. So hat sich dort bisweilen in den Spitzenzeiten ein
Rückstau aufgebaut,
der bis zur Seulberger Umgehung zurückgereicht hat. Von daher wurde die von Ihnen
monierte Zufahrt
über den Kreisel ausgeschildert. Dies obwohl die Entfernung vielleicht 2 km länger ist.
(Anmerkung H.G.Riedel: Es wurde nachgemessen, es sind 2,2 km)
Durch den nun fertiggestellten Kreisel an der Cheshamer Straße ist die Zufahrt nach
Friedrichsdorf über diese Route noch komfortabler geworden."
Ich habe ganz bewusst alle Fakten im Detail zusammengetragen um zu belegen, daß die
Schließung des Tunnels nicht zu rechtfertigen ist.
Die Begründung, daß der Tunnelausgang sehr weit in das Schullgelände reichen würde
entfiele, wenn eine seitlich angebrachte
Rampe und Treppenstufen unmittelbar am Tunnelausgang angelegt würden.
Ich melde sehr rechtzeitig meine Bedenken an und bin sehr dankbar, daß ich schriftliche
Stellungnahmen erhalte. Bisher sind diese
nicht nachvollziehbar, weil es wohl bisher versäumt wurde, eine Studie mit entsprechender
Prognose zum zu erwartenden Verkehrsaufkommen zu erstellen.
Der Bürgermeister von Friedrichsdorf erklärte in einer Vollversammlung des
Seniorenbeirats vor einigen Wochen auf Anfrage, daß der Tunnel nicht geschlossen würde,
weil sich die Anordnung der Bauwerke geändert hätte und deshalb der Tunnelausgang nicht
mehr in Konflikt zur Baumaßnahme stünde.
Die Argumentation des Herrn Hohmann vom Bauamt Friedrichsdorf, ich zitiere: " Zum
anderen war zuletzt die Nutzung, insbesondere durch
Mädchen und >> Frauen sehr eingeschränkt, da sie ein starkes
"Unsicherheitsgefühl" hatten. Hierzu hat sicherlich beigetragen, dass
abendliche Alkoholpartys
(nach Zeugenaussagen auch mit Drogenmissbrauch) stattfanden sowie Wohnsitzlose den Tunnel
zum Übernachten genutzt hatten. Weiterhin wurde er als
"öffentliches Toilette" missbraucht. Neben Beschwerden der "Nutzer"
sind natürlich auch Beschwerden der unmittelbaren Anwohner bei uns eingegangen.
Auch die Schüler/-innen der zukünftig dort angesiedelten Philipp-Reis-Schule würden -
insbesondere in der dunklen Jahreszeit - unter diesen
Vorgaben den Tunnel kaum benutzen. Eine Überwachung hätte - neben der Verkehrssicherung
und Reinhaltung - untragbar hohe Kosten verursacht.",
hat Herr Karner, Schulleiter der Philipp-Reis-Schule entsetzt. Er bemerkte, daß er, wenn
ihm mitgeteilt worden wäre, es sich um ein wie beschrieben unsicheres Gebiet handelte,
nicht zugestimmt hätte, daß die Schule auf diesem Gelände errichtet würde.
Sehr geehrter Herr Gebauer, vielleicht veranlassen Sie meine Ausführungen und der
Hinweis, daß es um die Sicherheit unserer Schulkinder geht und nicht um irgendeine
Rechthaberei, daß Sie sich noch einmal mit dem Thema zu befassen.
Ich werde dieses Schreiben auch als Weiterleitung an Herrn Landrat Herrn Krebs senden, den
ich ebenfalls bitte, dieses wichtige Thema nicht ad acta zu legen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel
Petunienweg 24
61381 Friedrichsdorf
P.S.:
Hier der Link zur Wegstrecke.
http://maps.google.de/maps?ll=50.257083
... &t=h&hl=de
Der Anemonenweg führt vom Lilienweg bis zum Anfang November 2009 verschütteten
Tunneleingang.
Eine Ortsbegehung wäre ratsam.
2.) Cheshamer Strasse, Innenstadt Friedrichsdorf:
Es wird abgelehnt, zwischen dem Parkplatz und dem Einkaufszentrum Houiller Platz in Höhe des REWE Supermarktes eine dort befindliche Querungshilfe durch einen Fußgängerüberweg zu ersetzen.
Hintergrund, Schriftverkehr mit dem Ordnungsamt:
Meiner Bitte, die Querungshilfe zwischen dem Houiller Platz in Höhe von Rewe
und dem Parkplatz durch einen Zebrastreifen zu ersetzen,
wurde von Ihnen abgelehnt, weil dort die Anzahl der Fußgänger so gering wäre,
daß ein Zebrastreifen nicht aufgetragen werden dürfte.
Auch der massive Widerspruch anderer Anwesenden, daß selbstverständlich
zahlreiche Fußgänger die Strasse an dieser
Stelle überqueren müssten, änderte nichts an Ihrer ablehnenden Haltung.
Fazit:
Während in der Professor Wagner Strasse
tatsächlich nur wenige Fußgänger den Überweg benutzen, sind es in der Cheshamer
die zahlreichen Besucher des Einkaufszentrums. Doch hier begründet das Ordnungsamt
seine Ablehnung damit, daß zu wenige Passanten
den Überweg benutzten und deshalb die Voraussetzung für einen 'Zebrastreifen'
nicht erfüllt werden. Auch hier ist die Willkür eindeutig.
3.) Radweg Erlenbachunterführung Autobahn A5 Friedrichsdorf Nord:
Es fehlt noch immer eine Beleuchtung
innerhalb der Unterführung. Die Radfahrer werden nicht per Hinweisschild aufgefordert
abzusteigen.
Hier handelt es sich meines Erachtens um unmenschliche Sturheit. Erst wenn das
erste Opfer zu beklagen ist, wird man reagieren.
4.) Stolperfallen am Houiller Platz 4 (Parkplatz)
Strafzettel auf
Privatgelände?
Wer hier länger als 1 Stunde parkt oder seine Parkscheibe vergaß, der erhält vom
Ordnungsamt Friedrichsdorf
eine entsprechende gebührenpflichtige Verwarnung.
Meine Frage an einen Mitarbeiter des Ordnungsamts weshalb das so praktiziert wird
beantwortete der, weil der Eigentümer der Parkfläche die Stadt darum gebeten
hätte.
Eigentlich wollte ich das Ordnungsamt bitten, die Begehbarkeit zum dort befindlichen
Briefkasten
von Stolperfallen zu befreien, als mir mitgeteilt wurde, daß das Sache des
Eigentümers sei, nicht die der Stadt.
Hintergrund, Schriftverkehr mit dem Ordnungsamt:
Auf Rückfrage eines Bürgers nach der Rechtsgrundlage für dieses Abkassieren schrieb der Leiter des Ordnungsamts am 26.11.09:
Von: "Sommer, Manfred" <manfred.sommer@friedrichsdorf.de>
An: Bürger
Gesendet: Donnerstag, 26. November 2009 17:53
Betreff: AW: Online-Kontakaufnahme: Bürger
Sehr geehrter Herr ,
gern bin ich bereit Ihnen die Rechtsgrundlage für diese Kontrollen zu
nennen. Es ist dies die Verwaltungsvorschrift zu § 1 der StVO. Danach findet
öffentlicher Verkehr auch auf Privatgrundstücken statt, sofern dies mit
Duldung des Verfügungsberechtigten geschieht und das Grundstück zur
allgemeinen Nutzung zur Verfügung steht. Im Übrigen ist die Stadt vom
Eigentümer gebeten worden, derartige Kontrollen durchzuführen.
Sie dürfen davon ausgehen, dass die städtische Ordnungspolizei nur dort
kontrolliert, wo dies auch im Rahmen der StVO zulässig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Manfred Sommer
Anmerkung H.G.Riedel:
Einerseits beruft man sich auf Gesetzesverordnungen, wenn es darum geht Strafmandate zu
rechtfertigen, sieht sich aber
nicht der Verpflichtung die körperliche Unversehrtheit der Bürger zu schützen, indem
vom Eigentümer des Grundstücks
mit Fristsetzung verlangt wird, daß er die Stolperfallen beseitigen lässt.
Ein für das Amt 5 und seinem Leiter typisches menschenunfreundliches Verhalten.
5.) Schikanöse Wegweisung
nach Friedrichsdorf mit Umweg von 2,2km
und gefährlicher Straße,
die für Schwerverkehr
nicht vorgesehen ist.
Die Kreuzung L 3057/K 765,
um die es geht.
Begründung des Ordnungsamts:
Diese
Wegweisung über die sog. Stadtentlastungsstraße und hier dann über den Kreisel
in Burgholzhausen nach Friedrichsdorf war immer so gewollt.
Die neue Straße über den Kreisel ist wesentlich leistungsfähiger als die Zufahrt
beispielsweise über die Wilhelmstraße oder die Bahnstraße.
Insbesondere die Zufahrt auf die Bahnstraße mit
der eingeschränkten Sicht hat in der Vergangenheit
hin und wieder Probleme verursacht. So hat sich dort bisweilen in den Spitzenzeiten ein
Rückstau aufgebaut,
der bis zur Seulberger Umgehung zurückgereicht hat. (Anmerkung: Wieder eine vollkommen
unhaltbare Begründung!)
Von daher wurde die von Ihnen monierte Zufahrt
über den Kreisel ausgeschildert. Dies obwohl die Entfernung vielleicht 2 km
länger ist.
(Anmerkung H.G.Riedel: Es
wurde nachgemessen, es sind 2,2 km)
Durch den nun fertiggestellten Kreisel an der Cheshamer Straße ist die Zufahrt nach
Friedrichsdorf über diese Route
noch komfortabler geworden.
(Anmerkung: Der Kreisel bei Burgholzhausen ist zu klein ausgebildet und für Schwerverkehr
mit Anhänger nicht zulässig.)
6.) Die Kreuzung L 3057/K 765! Gefährliche seit über 3 Jahren die Übersicht nehmende im Fahrbahnbereich aufgestellte Warnbaken.:
Die Warnbaken allerdings könnten nicht
entfernt werden, wegen der Besonderheit der Kreuzung,
so der Ordnungsamtsleiter von Friedrichsdorf. Sie würden auch keine Sicht behindern.
Anmerkung:
Es ist bezeichnend für das bürgerunfreundliche Verhalten des Ordnungsamtsleiters, daß er es nicht für nötig befindet, nun schon über einen Zeitraum von mehr als 3 Jahren, eine sinnvollere Lösung zu finden. Auf die Zumutung angesprochen wird lapidar erklärt, daß es sich nur um ein Provisorium handele.
7.) Ein falsch bemessener Kreisel vor der Ortseinfahrt nach Burgholzhausen:
Diesen müssen auch LKW- Züge mit
Anhänger befahren, mit Ziel Hochregallager der DHL.
Die Fahrbahnbreite bzw. der Kreiseldurchmesser ist zu schmal ausgebildet. LKW Züge
müssen über die Grünanlage fahren und beschädigen Hinweisschilder. Reparaturen an der
Anlage werden schon seit Monaten nicht mehr vorgenommen. Ein zertümmertes Stahlrohrgitter
zählt dazu.
8.) Verkehrsberuhigte Zone inmitten des Stadtzentrums, die als solche von den Autofahrern nicht wahrgenommen wird.:
Hintergrund:
Die verkehrsberuhigte Hugenottenstrasse zwischen Bahnstrasse und Landgrafenplatz.
Vorgeschrieben ist
Schrittgeschwindigkeit, bis maximal 7 km/h.
Viele Lieferfahrzeuge, Motorradfahrer(innen) und Autofahrer(innen) halten sich nicht an
diese Vorschrift.
Die zuständige Verkehrsbehörde im Rathaus Friedrichsdorf, das sich in etwa 100 m
Entfernung befindet, beschränkt sich darauf, durch ihre Ordnungspolizisten
Parksünder aufzuschreiben.
Eltern oder Passanten, die auf die Schnellfahrer hinweisen, wird mitgeteilt,
daß sich die Zuständigkeit der Ordnungspolizei auf den ruhenden Verkehr beschränken
würde.
Geschwindigkeitsmessungen werden nicht veranlasst.
Während einer Begehung am 11.8.2009 erklärte der zuständige Mitarbeiter des
Friedrichsdorfer Ordnungsamts, daß die Strecke zu kurz sei, Geschwindigkeitkontrollen
durchzuführen. Der Vorschlag auf das linksseitige Spielstrassenschild einen Zusatz
'Schrittgeschwindigkeit'
anzubringen, wie das im Ortsteil Köppern gemacht wurde lehnte der Sachbearbeiter
mit der Begründung ab, daß schon
genügend Hinweisschilder vorhanden seien, während in Köppern nur eine
Hinweistafel auf die Spielstrasse hinweise. Wo kein Wille,
da kein Weg, gilt auch hier.
Es kann vermutet werden, daß die Ergebnisse der Kontrollen so gravierend sind,
daß sie außerhalb des Verwarnunggeldbereichs liegen, und deshalb nicht in die Kasse
der kommunalen Verwaltung fliessen würde, sondern in die hessische Landeskasse.
Nachdem Bürger mich
informierten, daß entgegen der Aussage von Herrn Hoehn (Ordnungsamt Friedrichsdord)
auch beidseitig Zusatzschilder
in Friedrichsdorf zu finden sind, schrieb ich am 6.9.2009 folgende mail:
Sehr geehrter Herr Hoehn!
nachdem mich zahlreiche Bürger immer wieder ansprechen, daß im verkehrsberuhigten
Bereich zwischen Hugenottenstrasse 66 und 72
Raser die Fussgänger gefährden, komme ich nochmals auf meine Bitte zurück, die ich bei
unserer Begehung am 11.8.2009 vorbrachte,
daß auf dem linksseitig angebrachten Verkehrsschild (Zeichen 325) einen Zusatzhinweis 'Schritt fahren'
angebracht werden sollte.
Sie lehnten das ab mit der Begründung, daß bereits genügend Schilder aufgestellt worden
seien. Mein Hinweis, daß es in Köppern eine solche Beschilderung samt Zusatzhinweis
gäbe, ließen Sie als Begründung nicht gelten, weil dort nur 1 Schild angebracht worden
wäre.
Möglicherweise ist Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, daß Ihre Behörde im Einfahrtsbereich Obere Römerhofstrasse diese Hinweisschilder beidseitig installiert hat.Ich bitte Sie deshalb nochmals, auch bei den Einfahrten zur Hugenottenstrasse die (Zeichen 325) mit dem Zusatz -Fahrzeugführer Schritt fahren- zu versehen. Selbstverständlich ist mir bewusst, daß diese Massnahme kein Allheilmittel gegen unvernünftige Fahrzeugführer sein kann. Beim Wohngebiet Römerhof und in Köppern haben Sie die Notwendigkeit für diese Beschilderung gesehen.
Ich Danke Ihnen für Ihr Verständnis und verbleibe,
mit freundlichen Grüssen
Hans Georg Riedel
Ich erhielt folgende Antwort:
From: Höhn, Andreas
To: Humbuch
Sent: 09-09-07 15:52
Subject: AW: E-Mail schreiben an: schikane 006.jpg
Sehr geehrter Herr Riedel,
die Zusätze auf den von Ihnen
angeführten Schildern im Römerhof und in Köppern konnten nur angebracht werden,
weil hier außer dem Zeichen 325.1 (Verkehrsberuhigter Bereich) keine weiteren
Informationen stehen. Dies ist auf dem Landgrafenplatz ganz anders. Der Fahrzeugführer
muß in der Lage sein, eine Beschilderung visuell zu erfassen und zu begreifen,
was bei einer "Informationsflut" nicht mehr gegeben ist.
Wir werden deshalb an unserer Meinung festhalten und keine Zusatzschilder
anbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:
Andreas Höhn
Die Begründung ist gelinde gesagt an den
Haaren herbeigezogen.
Insgesamt 53 Verkehrsschilder hat ein
Friedrichsdorfer am Cheshamer Kreisel gezählt.
Selbstverständlich musste ich darauf
folgendes erwidern:
Sehr geehrter Herr Hoehn!
Ich habe das bei der mir mittlerweile bekanntgewordenen Erfahrung mit Ihrer Behörde und
deren Umgang mit dem Bürger nicht anders erwartet.
Ihre Argumentation ist gelinde gesagt an den Haaren herbeigezogen.
Die rechtsseitig angebrachten Schilder haben mit dem Verkehrsberuhigungsschild nichts zu
tun.
Linksseitig steht nur das (Zeichen 325), und dort hatte ich Sie gebeten, das Zusatzschild
anzubringen,
aber wo kein Wille, da kein Weg! Ich werde den Bürgern Ihre Antwort verlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel
P.S.:
Geradezu lächerlich ist Ihre Argumentation, wenn man die Schilderflut am neuen Kreisel im
Bereich der Cheshamer Strasse sieht.
Wie dort der Fahrzeugführer in der Lage sein soll, die zahllosen Beschilderungen visuell
zu erfassen und zu begreifen, können Sie sicher nicht erklären.
Dort handelt es sich nicht mehr nur um eine Informationsflut sondern um einen
Informationstsunami.
9.) Professor Wagner Strasse, Innenstadt Friedrichsdorf:
An unübersichtlicher Stelle angelegter Fußgängerüberweg. Der Überweg wird nur sehr selten genutzt.
Nach Begründungen des Ordnungsamts dürfte der Zebrastreifen nicht eingerichtet werden,
weil er die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt.
Hintergrund, Schriftverkehr mit dem Ordnungsamt:
Der Seniorenbeirat schlug vor, diesen Überweg auf Höhe der Bushaltestelle zu verlegen, ersatzweise für die dort vorhandene Querungshilfe.
Sie lehnten das ab, weil im Bereich dieses Überweges eine
verkehrsbauliche Massnahme (Kreisel) in nächster Zeit vorgesehen sei.
Auch lehnten Sie meine Bitte ab, den Zebrastreifen gerade deshalb schon jetzt zu
verlegen, da er unübersichtlich hinter einer Kurve angelegt
sei und damit auch 3 Parkplätze frei würden, auf die zur Verbesserung der
Übersichtlichkeit Blumenkübel gestellt worden sind. Die Verlegung des Überweges zur
Bushaltestelle sei nicht erforderlich, weil kaum Fußgänger an dieser Stelle die
Strasse überqueren würden.
Mein Vorschlag, dann den Zebrastreifen und die Querungshilfe ersatzlos zu
entfernen, lehnten Sie ebenfalls ab, weil man vor der Baumassnahme keine weiteren
Kosten verursachen wolle. Auch meine Begründung, daß das Entfernen der Schilder und
Wegfräsen des Zebrastreifen keine Unsummen verschlänge und sofort 3 Parkplätze frei
würden, haben Sie nicht akzeptiert. Herr Dr.Hondelmann bemerkte, weshalb
wir überhaupt eine Begehung machen, wenn doch alles mit der Begründung, daß im
Zuge der Errichtung des neuen Einkaufszentrums auf dem Milupagelände und der damit
vorgesehenen Verkehrsanbindung und Strassenumbauten, keine Änderungen mehr durchgeführt
würden. Diese Äußerung blieb unkommentiert.
Fazit:
Die vorgesehenen Baumassnahmen werden die nächsten Jahre nicht durchgeführt, weil
der Investor das geplante Einkaufszentrum
nicht bauen wird.
Der Überweg wird trotzdem willkürlich nicht entfernt und auch nicht verlegt.
Abschließend zur Info, hier der aktuelle
Stand zu den Themen.
Ein entsprechendes Schreiben an das Ordnungsamt Friedrichsdorf vom 9. Oktober 2009
blieb bis heute unbeantwortet.:
Sehr geehrter Herr Hoehn!
Ich habe am 8.10.2009 auf Anforderung das Protokoll der Ortsbegehung vom 11.8.09
erhalten.
In der ihr eigenen unnachahmlich bürgerfreundlichen Art, erklärt das Amt 5:
Es ist nicht nachvollziehbar, daß das Ordnungsamt Friedrichsdorf auf Bitten, des Eigentümers eine Parkzeitbeschränkung eingerichtet hat, 'Parksünder' gebührenpflichtig verwarnt, sich aber um die Behinderungen für die Fußgänger nicht kümmern will.
Ihre Begründung im Protokoll, daß zwischen dem Houiller Platz in Höhe REWE und dem
Parkplatz fehlende Voraussetzungen gegeben wären, die dortige Querungshilfe durch einen
'Zebrastreifen' zu ersetzen ist nicht nachvollziehbar. Sie begründeten das fehlen der
Voraussetzung damit,
daß kaum Fußgänger an dieser Stelle die Strasse überquerten.
Ich möchte Sie abschließend auch noch einmal darum bitten, an den Zufahrten zum
Landgrafenplatz Zusatzschilder mit dem
Text -Fahrzeugführer Schritt fahren- anzubringen. Ihre Ablehnungsbegründung, daß dort
zuviele Schilder stünden ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, wenn man sich den
Schilderwald am Kreisel Cheshamer Straße ansieht. Außerdem sind alle anderen
Spielstrassenschilder in Friedrichsdorf mit diesem Zusatzschild versehen. Seulberg,
Römerhof und Köppern.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Riedel
10.) Schikanöse Sichtbehinderung für KFZ Fahrer im Lilienweg
Wer im Schäferborn den Lilienweg in
Richtung Friedrichsdorf fährt, kann durch linksseitig sichtnehmende Hecken
entgegenkommende Fahrzeuge nicht rechtzeitig erkennen, zumal auf der rechten Seite der
Strasse Fahrzeuge parken. Es kommt dadurch immer wieder zu Situationen, die
Vorfahrtsberechtigte nötigen abzuwarten, bis der die Vorfahrtnehmende
vorbeigefahren ist. Der Eine ärgert sich, der Andere wünscht sich seit Jahren, daß die
Hecken so weit heruntergeschnitten werden, daß er rechtzeitig die Vorfahrtssituation
erkennen kann. In mehreren Sitzungen des Friedrichsdorfer Ortsbeirats wurde vergeblich der
Antrag gestellt, Abhilfe zu schaffen. Auch die Sicht auf den Fußgängerüberweg im
Lilienweg zwischen dem Friedrichsdorfer Bahnhof und dem Hotel Arkadia bzw dem
Einkaufszentrum Houiller Platz wird durch eine Hecke genommen.
Über mehr als 10 Jahre wurde und wird immer wieder empfohlen, diese Hecke, durch
Bodendecker zu ersetzen, ebenfalls vergeblich.Einfachste Lösung wäre es in dem Bereich
Rasen anzupflanzen. Erst nach Einschaltung der Presse oder Anrufe über den kurzen
Dienstweg wird auch hier Abhilfe geschaffen.
Uneinsichtigkeit und Sturheit verhindern auch hier, daß die zuständigen Behörden ihrer
Pflicht nachkommen. Im letzten Protokoll
einer Ortsbegehung wurde lapidar vermerkt: Bleibt so!
Fazit:
So geht man nicht mit den Bürgern um, die mit ihren Steuergeldern diejenigen bezahlen,
deren Aufgabe es ist, sich um das Allgemeinwohl zu kümmern und sich nicht dazu hinreissen
lassen, ihre Aufgabe darin zu sehen, wie sie Bürgerwünsche ablehnen können und dabei
sogar so weit gehen, dies mit Begründungen zu tun, die weder Hand noch Fuß haben und
nach eigenen Wünschen zurechtgelegt werden.
Nicht ein einziger Punkt wurde bisher den Bürgerwünschen entsprechend erledigt.
Weitere Informationen: Hier